Selbstverständlich ist vieles
damals geschehen ...

Igor A. Caruso am Spiegelgrund*

VON GERHARD BENETKA & CLARISSA RUDOLPH
 
Titelbild: Haeferl, CC BY-SA 3.0 
* Dank an Karl fallend, der die Entstehung des Textes nicht nur umsichtig begleitet, sondern auch eine Fülle von Material zur Verfügung gestellt hat, und Dank an Klaus Posch für die Unterstützung der Arbeit.
DIE AUTOR:INNEN
Gerhard Benetka ist Dekan auf der Sigmund Freud Universität Wien und schreibt seit den 80iger Jahren über die österreichische Psycho-logie im Nationalsozialismus und deren Folgen.
Clarissa Rudolph forscht
und lehrt im Bereich der Wissenschaftsgeschichte
mit Fokus auf die nazional-sozialistische Zeit und deren Folgen in Österreich.
ASSOZIIERTE PERSONEN
ASSOZIIERTE ORTE

lgor Caruso (1914-1981), Begründer des Wiener Arbeitskreises für Tiefenpsychologie und von 1967 bis 1979 ordentlicher Universitäts­professor für Psychologie an der Universität Salzburg – war von Februar bis Ende Oktober 1942 an der „Kinderfachabteilung“ Am Spiegelgrund tätig gewesen. Er erstellte in dieser Zeit psychologische Gutachten über Kinder, die im Rahmen der so genannten Kindereut­hanasie getötet wurden. Zu klären ist, welche Funktion diesen Gutach­ten in den Entscheidungsabläufen zugekommen ist. Dabei wird – am Anfang und am Ende der folgenden Ausführungen – auch von einer Kollegin Carusos zu reden sein: von der „Kinderpsychologin“ Edel­trud Baar.

 

Der „Fall“ Edeltrud Baar - Erster Teil

Vier Jahre nach dem Kriegsende sah sich das Zentralkinderheim der Stadt Wien einer kritischen gemeindeinternen Überprüfung ausgesetzt: Eine Kommission wurde gebildet, die angebliche Missstände untersu­ chen sollte. Zum Mitglied dieser Kommission wurde u. a. auch die ausgebildete Psychologin und Sonderkindergärtnerin Edeltrud Baar ernannt.

„Als Frau Dr. Baar das Zentralkinderheim betrat, rissen die dortigen Schwestern Mund und Augen auf. ,Die traut sich hier noch herein?' fragten sie. Ihr Staunen war verständlich, denn sie kannten die frühere Tätigkeit dieser Frau.“ Am 23. September 1949 legte Der Abend unter dem Aufmacher „Lieferantin für Todesfabriken heute städt. Kinder­ gärtnerin“ der Öffentlichkeit diesen Fall vor - ,,einen Fall [ ... ], der wohl kaum seinesgleichen hat“: Die ,,sozialistische Gemeindever­ waltung“ beschäftige „in der verantwortlichen Stellung einer Sonder­ kindergärtnerin“ eine Frau, die während der NS-Zeit „durch ihre psy­chologischen Gutachten“ zum ärztlichen Mord an Kindern beigetra­gen habe.

Edeltrud Baar, am 9. Dezember 1910 in Wien geboren, hatte bei Karl und Charlotte Bühler an der Universität Wien studiert und an dem Ende 1936 von Charlotte Bühler eingerichteten Kinderpsychologi­schen Institut mitgearbeitet. Die Kooperation mit Charlotte Bühler dürfte eng gewesen sein: In einem Bewerbungsschreiben an die Stadt Wien vom September 1938 gab Baar an, dass sie als Lektorin und erste Assistentin Charlotte Bühlers mit dem Ehepaar Bühler an die Fordham University in New York wechseln hätte sollen. Die Berufungen waren an Karl und Charlotte Bühler im Jänner 1938 ergangen; sie halten für Herbst 1938 angenommen. Der so genannte Anschluss kam dazwi­ schen: Karl Bühler wurde verhaftet und aus dem Universitätsdienst entlassen; Charlotte Bühler wurde die Lehrbefugnis aberkannt.

Am 9. November 1938 trat Baar – sie hatte erst im Mai 1938, also nach der Entlassung ihrer Lehrer an der Universität Wien ihr Studium beenden können – als Hauptfürsorgerin in den Dienst der Gemeinde Wien ein. Verwendung fand sie als „Erziehungsberaterin“: lhr Tätig­keitsbereich wird von Amts wegen wie folgt umschrieben: ,,Dr. Baar ist im Rahmen des Jugendamtes als Erziehungsberaterin tätig. Aufga­be der Erziehungsberatung im Jugendamte ist es, alle abwegige Ent­wicklung der Jugend, vor allem ihre Verwahrlosung und ihr gemein­ schaftswidriges Verhalten zu beheben, bzw. zu hemmen oder soweit sie anlagemäßig bedingt sind, in ihren Auswirkungen  zu mildern.“ Jede zu verfügende Maßnahme soll insbesondere durch von dem Erziehungsberater „selbst vorgenommene psychologische Untersuchungen, wie Testprüfungen und ähnliches, die ein möglichst klares Bild von der Artung des Kindes hinsichtlich körperlicher, geistiger, seelischer und charakterlicher Entwicklungs-störungen ergeben, getrof­fen“ werden. Und weiter: ,,Es ist selbstverständlich, dass der Erzie­hungsberater bei diesen Beurteilungen und Begutachtungen der Kinder völlig frei und unabhängig und unter eigener Verantwortung handelt.“

Allerdings scheint Baar zu Beginn ihrer Tätigkeit bei der Gemein­de Wien kaum solche testpsychologischen Begutachtungen von Kin­dern durchgeführt zu haben. Im Nachhinein erinnerte sie sich an „admi­nistrative“ Aufgaben, die ihr nicht gelegen seien. Die bei Charlotte Bühler ausgebildete Kinderpsychologin wollte sich einen ihrer Quali­fikation mehr entsprechenden Arbeitsbereich erschließen: ,,Vom Herbst 1939 an gelang es mir allmählich, die Erziehungsberatung in einzelnen Bezirksjugendämtern abzutreten und die angestrebten wis­senschaftlichen Entwicklungsprüfungen bei auffälligen Säuglingen und Kleinkindern zwecks Früh- und Differentialdiagnosen von Ent­wicklungsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten in fünf Wiener Städ­tischen Kinderkliniken, bzw. Kinderspitälern aufzubauen.“

Es handel­te sich dabei um:

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Edeltrud Baar
  1. die Kinderklinik Glanzing
    Baar war vom 14.10.1939 bis zum 31.3.1945 ein bis zwei Halbtage wöchentlich dort tätig

  2. die Fürsorgeklinik für Mutter und Kind (Zentralkinderheim)
    seit
    20.7.1939 fallweise, vom 29.11.1940 bis zum 31.3.1945 ein bis zwei Tage wöchentlich

  3. die Städtische Kinderübernahmsstelle
    vom 28.2.1940 bis zum 15.9.1943 einen Halbtag wöchentlich

  4. das Kinderspital Favoriten
    fallweise seit Herbst 1942 bis zum 31.3.1945

  5. die Anstalten „Am Spiegelgrund"
    vom 30.8.1940 bis zum 1.4.1942 an der Kleinkinderstation mehrmals wöchentlich; vom 15.9.1943 bis 31.3.1945 an der Nervenklinik für Kinder mehr­mals wöchentlich

Als „kinderpsychologische Beraterin“ hat Frau Baar in den ange­führten Anstalten gemäß ihren eigenen Aufstellungen während der NS­ Zeit ungefähr 1300 bis 1400 psychologische Gutachten ausgefertigt. Die von ihr an der Kinderklinik Glanzing am Zentralkinderheim, an der Kinderübernahmsstelle und dem Kinderspital Favoriten als „auf­fällig“ identifizierten Säuglinge und Kleinkinder wurden  auf die Anstalten „Am Spiegelgrund“ transferiert.  Zur Unterstützung der Durchführung der psychologischen Entwicklungsprüfungen vor Ort wurde im Februar 1942 Igor Caruso Am Spiegelgrund angestellt.

Dass Caruso dort tätig gewesen war, ist seit dem Jahr 1979 bekannt: Am 4. April 1979 strahlte Ö1 in der Reihe „Geschichten und Geschichte“ eine Sendung mit dem Titel „Autobiografisches von Igor Caruso“ aus. Darin kam Caruso ausführlich darauf zu sprechen, wie er 1942 nach Wien gekommen war. Damals sei er „in einer Kinderkli­nik auf der Baumgartner Höhe in Wien“ angestellt worden: ,,In dieser Kinderklinik habe ich allmählich und sehr rasch die Geheimnisse des Dritten Reiches durchgeschaut [sic!], weil viele Kinder wurden umge­bracht. So dass ich es nicht wusste, ich als Psychologe, politisch unver­lässlich, Ausländer, usw. war gar nicht eingeweiht selbstverständlich. Aber dumm bin ich nicht oder war ich nicht und habe allmählich die grausige Wirklichkeit erfahren. Damals war der Primar, der das ganze führte, Dr. lllik, aus Berlin glaube ich. Er wurde geköpft nach dem Krieg [...] nach dem Spruch eines österreichischen Volksgerichtsho­fes, zuerst war Todesstrafe für Kriegsverbrechen da. Ja, aber bis es so weit kam, dass man meinen Chef geköpft hat, wurde ich von diesem selben Chef als irgendwie doch eine unverlässliche, aufsässige Figur, ich passte irgendwie nicht zu den Nazideutschen, wurde ich hinausge­schmissen und landete im Maria-Theresien-Schlössel, das ist eine klei­ne Nervenklinik in Wien, in Döbling. Die schwer schwachsinnigen Kindern [sic!] im, also am Spiegelgrund da, das ist ein anderer Name für dieselbe Klinik, Baumgartner Höhe, Steinhof, also diese Abteilung hieß am Spiegelgrund. Man hat die spastischen, die schwer cerebral geschädigten, die schwachsinnigen Kinder getötet, nicht wahr. Das hat man. Selbstverständlich ist vieles damals geschehen am Steinhof, man hat auch Erwachsene getötet, was die Gerichte damals alles uns gezeigt und nicht gezeigt haben, das kann ich nicht einmal so genau sagen.“ (Caruso, 1988, S. 143-144)

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Igor Caruso

„Selbstverständlich ist vieles damals
geschehen am Steinhof …“

Igor A. Caruso - Biographisches

lgor Alexander Caruso wurde am 4. Februar 1914 in Tiraspol am Ostufer des Dnjestr im russischen Gouvernement Bessarabien geboren. In den sich an die Oktoberrevolution anschließenden Wirren über­ siedelte die Familie 1918 nach Kischinew, der heutigen Hauptstadt der Republik Moldau. Moldawien hatte sich mit 9. April 1918 an Rumäni­en angeschlossen. 1926 wanderten Carusos Eltern nach Belgien aus. In Brüssel besuchte lgor Caruso eine katholische lnternatsschule an der er 1931 maturierte; im Anschluss daran nahm er seine Universitätsstu­dien im Bereich der Erziehungswissenschaften an der Université catholique de Louvain auf. Im Juli 1936 promovierte er dort mit einer – von den Arbeiten Jean Piagets beeinflussten – Dissertation über die kindliche Moralentwicklung. Nach eigenen Angaben war Caruso dann bei verschiedenen Einrichtungen in der Erziehungsberatung tätig (Caruso, 1988, S. 143).

1939 ging Caruso nach Estland. In einer undatierten Abschrift eines Antrags auf Ausstellung einer Einreisebewilligung für Belgien heißt es dazu: ,,Ich lebte über 13 Jahre in Belgien, wohin meine Eltern aus Russland flüchteten. […] Im Juni 1939 hatte ich nicht die Absicht gehabt, meine Eltern länger als auf zwei Monate zu verlassen, als ich nach Reval/Estland fuhr, um mich mit meiner Braut zu vermählen, die in Reval ansässig war.“ Der Beginn des Krieges verhinderte eine Rück­kehr: ,,Ich musste in Estland bis zum März 1941 bleiben.“ Das gehei­me Zusatzprotokoll zum so genannten Hitler-Stalin-Pakt hatte der Sowjetunion eingeräumt, die im Ersten Weltkrieg verloren gegangenen Gebiete – und dazu zählte auch das Baltikum – ohne ein Eingreifen Deutschlands zu besetzen. Im Juni 1940 wurde Estland zusammen mit Lettland und Litauen von der Sowjetunion annektiert. Ein paar Wochen zuvor – am 10. Mai 1940 – hatte die Deutsche Wehrmacht Belgien und die Niederlande überfallen.

Im März 1941 schloss sich Caruso mit seiner Frau „der volksdeut­schen Umsiedlungsaktion im Baltikum“ an. Er erhielt „seitens der Deutschen Gesandtschaft in Estland/Reval" einen „Durchreisesicht­vermerk […] zwecks Einreise nach Belgien“. Von der „Passierschein­stelle Berlin“ wurde ihm dann ein „Durchlassschein West Nr. 16085“ ausgestellt. Dieses amtliche Papier hatte Caruso aber nicht  in Anspruch nehmen können: ,,Ich musste in Deutschland bleiben“. Von März bis November 1941 war das Ehepaar in einem Umsiedlungslager in Neresheim in Württemberg untergebracht. ,,Der Hauptgrund [für den Verbleib in Deutschland] war damals die Geburt und der Tod unse­rer Tochter und die schwere Erkrankung meiner Frau.“

Ende 1941 kamen Igor und Irina Caruso nach Wien. Schon im Som­mer hatte sich ein Verwandter bemüht, für Igor Caruso dort eine beruf­liche Beschäftigung zu finden: Am 7. Juni 1941 erging ein Schreiben des Leiters des Außenamtes der Gaustudentenführung Wien, Dr. R. Katschinka, an den Dekan der Philosophischen Fakultät der Univer­sität Wien mit der Bitte, zu prüfen, ob sich für Caruso an der Wiener Universität eine Stelle auf dem Gebiet der Kinderpsychologie oder als Lektor für Russisch finden ließe. Ein früherer Mitarbeiter und ltalien­ referent hatte sich in einem Brief an die Gaustudentenführung für Caruso verwendet: ,,Dr. Gottfried Stix […] ist derzeit als Lektor der Deutschen Akademie in Catania und Neapel tätig. Er hat kurz vor dem Antritt dieser Stellung in Wien geheiratet, seine Frau stammt aus dem Baltikum. Der Brief befasst sich nun mit dem Schicksal seines Schwa­gers, der sich zur Zeit in einem Rücksiedlerlager befindet.“ Kat­schinka bat den Dekan, den Akt gleich an das Rektorat weiterzuleiten. Ein Zusatz am Ende des Schreibens ist bemerkenswert: ,,Ich darf noch hinzufügen, dass Herr Oberst von Flotow vom Wehrbezirkskomman­do, Wien 1., […] sich sehr für den Fall einsetzt.“ Dekan Viktor Chri­stian teilte Rektor Knoll schließlich mit, dass für Caruso derzeit an der Philosophischen Fakultät keine Verwendungsmöglichkeit bestehe. Er hielt „es jedoch für denkbar, dass die militärischen Stellen“ für ihn „zur Ausbildung von Dolmetschern Interesse haben könnten.“ Christi­an gab dafür eine Kontaktperson an. Rektor Knoll verfolgte die Ange­legenheit weiter und schickte auch eine entsprechende Anfrage an die ihm von seinem Dekan genannte Adresse.“

Auszug eines von Igor Caruso
verfassten Diagnostikberichtes
am Spiegelgrund
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Den Akten ist nicht zu entnehmen, wie die Sache weiterging. Fest steht jedenfalls, dass das Ehepaar Caruso nach seiner Ankunft in Wien sehr bald Arbeitsmöglichkeiten erhielt. lrina Caruso fand als medizini­sche Assistentin am Allgemeinen Krankenhaus eine Anstellung, Igor Caruso als Erzieher Am Spiegelgrund. Bereits am 7. Jänner 1942 wurde im Anstaltenamt der Hauptabteilung E Gesundheitswesen und Volkspflege der Wiener Gemeindeverwaltung seine „Dienstverpflich­tung" zur Mithilfe bei der Durchführung psychologischer Prüfungen beantragt:

Der Bedarf ist dadurch entstanden, dass der Belag der Wr. städtischen Fürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ von ursprünglich 180 auf 840 Kinder angewachsen ist. Da die fachgemäße Begutachtung der zahl­reichen Fälle in psychologischer [sic!] Hinsicht nicht mehr von einem einzigen Fachpsychologen [gemeint ist Edeltrud Baar] bewältigt wer­den kann, muss diesem ein Erzieher beigegeben werden, der bei der Durchführung von psychologisch-pädagogischen [sic!] Prüfungen und Begutachtungen mitzuwirken hat.
Da angenommen wird, dass derzeit ein Mangel an solchen Fachkräften besteht und vom Arbeitsamte sohin niemand zugewiesen werden könnte, wird auf den Bewerber um den in Rede stehenden Dienstposten Dr. Graf Igor Caruso aufmerksam gemacht. […]
Da es sich um einen volksdeutschen Einwanderer handelt, ist seine Einstellung auch vom allgemeinen Standpunkte wünschenswert.

Das zuständige Büroinspektorat forderte das Anstaltenamt „fern­ mündlich“ am 4. Februar 1942 dazu auf, zu prüfen, ob im Stellenplan­ entwurf 1942 für die Wiener Städtische  Fürsorgeanstalt der beantrag­te Dienstposten vorgesehen sei. Noch am selben Tag konnte die Abtei­lung E8/E10 diese Anfrage positiv beantworten. Caruso wurde schließlich für die Verwendung auf einem „Dienstposten nach Vergü­tungsgruppe VII/VI b“, d. h. auf einem Dienstposten „für Erzieher mit Reifeprüfung“ in Aussicht genommen. Tatsächlich wurde am näch­sten Tag dann aber nur eine Entlohnung nach Vergütungsgruppe VII – für Erzieher ohne Reifeprüfung – beantragt.

Von Amts wegen folgte nun die Überprüfung des politischen und polizeilichen Leumunds und die Einholung eines „Abstammungs­ nachweises“. Das Arbeitsamt erteilte eine auf ein Jahr befristete Beschäftigungsbewilligung. Mit Wirksamkeit vom 11. Februar 1942 war Caruso als Erzieher Am Spiegelgrund beschäftigt.

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Auszug einer kinderpsychologischen Untersuchung, durchgeführt am Spiegelgrund unter Aufsicht von Igor Caruso
„Euthanasie“ Am Spiegelgrund

Am 14. Juli 1933 erließ die Reichsregierung das Gesetz zur Verhü­tung erbkranken Nachwuchses, das am 1. Jänner 1934 in Kraft trat. Im Februar 1939 wurde in der Kanzlei des Führers in Kooperation mit dem Reichsinnenministerium mit der Organisation der so genannten Kindereuthanasie begonnen; im Herbst 1939 starteten die verwaltungstechnischen Planungen zur „Erwachsenen-Euthanasie“.

Zentrale Einrichtung zur Durchführung der „Kindereuthanasie“ war der Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden. Einzig bekannte Adresse war ein Berliner Postschließfach: Berlin W 9, Postfach  101  (Dahl,  1996, S. 27). In einem streng vertraulichen Erlass des Reichsminister für Inne­res vom 13.8.1939 wurden die Gesundheitsämter dazu aufgefordert, Hebammen und leitende Ärzte von Entbindungsanstalten zu verpflich­ten, „missgestaltete usw.“ Neugeborene und Kleinkinder bis zum voll­endeten dritten  Lebensjahr an die Gesundheitsämter zu melden. Betroffen waren Kinder mit Idiotie und Mongolismus, Mikrozephalie, Hydrozephalus, Missbildungen jeder Art (besonders Fehlen von ganzen Gliedmaßen, Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule etc.) und Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung.

Da sich der Erlass an die Gesundheitsämter richtete, wurde damit zunächst auf die Erfassung von nicht in Anstalten untergebrachten Kleinkindern abgezielt. Seit Herbst 1939 gab das Reichsinnenministe­rium Meldebögen heraus. Die Meldungen wurden von den Amtsärzten gesammelt und an den Reichsausschuss weitergeleitet. Nach einer in der Abteilung IIb der Kanzlei des Führers von Nicht-Medizinern getroffenen Vorauswahl leitete man die Bögen an drei Gutachterärzte weiter, die im Umlaufverfahren über das weitere Schicksal der betrof­fenen Kinder entschieden. Ein auf dem Bogen notiertes „+“ bedeutete, dass der jeweilige Gutachter das Kind zur Tötung bestimmte.

Eine Tötungsentscheidung musste einstimmig getroffen werden. In diesem Falle wurde der zuständige Amtsarzt per Schnellbrief dazu aufgefor­dert, das betreffende Kind in eine so genannte Kinderfachabteilung, also in eine Tötungsanstalt, einzuweisen. Gleichzeitig wurde die betreffende Anstalt davon informiert, dass das einzuweisende Kind getötet werden dürfe.

Die erste dieser Tötungsanstalten bestand seit Oktober 1939 an der Landesanstalt Brandenburg-Görden. In den folgenden Jahren wurden reichsweit nach und nach solche Einrichtungen gegründet, zum Zwecke der Tarnung waren sie stets in Heil- und Pflegeanstalten, Uni­versitätskliniken oder Kinderkrankenhäuser eingebunden. Matthias Dahl (1996, S. 31) hat in der Literatur Hinweise auf 37 Fachabteilun­gen gefunden.

Eine davon – nach Brandenburg-Görden die zweite, die eingerich­ tetworden war (Lehmann u. Schmidt, 2001, S. 50) – wurde in die am 24. Juli 1940 gegründete Wiener Städtische Jugendfürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ integriert. Die neue Anstalt umfasste neun Pavil­lons der im Jahr I907 eröffneten Heil- und Pflegeanstalten Am Stein­hof. Diese Pavillons waren zuvor durch den Abtransport von mehr als 3200 Patienten, die in Hartheim ermordet wurden, „freigemacht“ wor­den (Dahl, 1996, S. 33). Der „Gesamtbelag“ war zunächst auf 640 Kin­der und Jugendliche ausgerichtet; nach in Betriebnahme hat sich die Zahl der Betten aber kontinuierlich erhöht.

Von Anfang an hatte die Jugendfürsorgeanstalt dreierlei Aufgaben zu erfüllen: Sie war, erstens, als Durchzugsheim und Beobachtungs­station konzipiert; zweitens sollten in „Dauergruppen“ besonders schwierige Erziehungsfälle, deren Führung in anderen Anstalten aus pädagogischen Gründen[…] untragbar ist“ (Krenek, 1942, S. 73; zit. n. Malina, 2007, S. 162) untergebracht werden; drittens fungierte die Einrichtung als Kinderfachabteilung im Rahmen der vom Reichsaus­schuss organisierten „Kindereuthanasie“. Welche Bedeutung diesem dritten Aufgabenbereich beigemessen wurde, zeigt, dass zum ärztlichen Leiter der Jugendfürsorgeanstalt Erwin Jekelius berufen wurde. Jekelius nahm an einer Expertenkonferenz zum geplanten Euthanasie­ gesetz im Oktober 1940 und an zwei Sitzungen des Reichsauschusses und der für die Organisation der „Erwachseneuthanasie“ verantwortli­che Reichsarbeitsgemeinschaft teil (Malina, 2007, S. 162) und gehör­te somit zum „inneren Kreis der Euthanasie-verantwortlichen“ (Leh­mann u. Schmidt, 2001, S. 51). Die erste erhaltene Meldung an den Reichsausschuss ist auf den 14. November 1940 datiert (Rigele, 2005, S. 8).

In jener Zeit, in der Igor Caruso Am Spiegelgrund tätig war, erfuhr die Anstalt eine grundlegende Reorganisation. Nachdem Jekelius im Jänner 1942 zur Wehrmacht eingezogen und die Einrichtung im März in Heilpädagogische Klinik der Stadt Wien Am Spiegelgrund umbe­nannt worden war, kam es wenige Monate später infolge der Errich­tung der Hauptabteilung F „Jugendwohlfahrt und Jugendpflege“ in der Wiener Gemeindeverwaltung zu einer Trennung der Bereiche „Erzie­hung“ und „Kinderpsychiatrie“: Mit Entschließung des Bürgermeisters vom 16. Juni 1942 wurden sieben Pavillons –  die Pavillons 1, 3, 5, 7, 9, 11 und 13 – der Hauptabteilung F zur Führung eines Dauerheims für Kinder und Jugendliche überlassen (ebd., S. I0). Mit der Leitung wurde der Pädagoge Johann Krenek betraut; seit November 1942 trug die Anstalt die Bezeichnung Wiener Städtisches Erziehungsheim „Am Spiegelgrund“. Die Pavillons 15 und 17 verblieben der Hauptabtei­lung E „Gesundheitswesen und Volkspflege“ unterstellt. Die nun selbständig gewordene Einrichtung – im November erhielt sie die Bezeichnung Wiener Städtische Nervenklinik für Kinder – war aus­ schließlich für die „Behandlung“ der Reichsausschuss-Fälle zustän­dig. Die Pflegerin Anna Katschenka gab 1949 im Strafverfahren gegen Heinrich Grass in ihrer Zeugenaussage zu Protokoll:

Der Zweck der Reichsausschussabtlg. die so unter den Ärzten genannt wurde, war es auch nicht, die einzelnen Kinder zu pflegen, sondern zu beobachten, ob bei ihnen noch irgendwie Aussicht bestand, sie zu hei­ en oder zu brauchbaren Menschen zu machen. Es wurde deswegen auch besonders anfangs jedes Kind auch von Psychologen und Pädagogen genau geprüft. […] Nur jene Fälle, in denen nach dem damaligen Stand der Wissenschaft keine Aussicht auf Heilung bestand oder Besserung wurden dann auf [dem] bekannten Weg durch die Meldeformulare an den Reichsausschuss nach Berlin gemeldet, von wo dann die Entscheidung kam, ob das betreffende Kind getötet wer­den sollte.

Umgebracht wurden die Kinder – Ernst Illing sprach in seinem Strafverfahren immer von „Todesbeschleunigung“ – durch die Verab­reichung von Luminal, ,,das eingenommen wurde. Das waren an sich keine tödlichen Dosen, da man den Eltern dieser Kinder Gelegenheit bieten wollte, ihre Kinder noch lebend zu sehen und andererseits auch nach außen hin die Sache getarnt wurde, es sollte von diesen Todesbe­schleunigungen niemand wissen. Es sollte ein allmählich schlechter werdender Krankheitsverlauf, der zum Tode führte, eintreten.“

Gestorben sind die Kinder – unmittelbare Todesursache war zumeist eine Lungenentzündung oder eine Darmentzündung, fast ausschließlich im Pavillon 15. Im Pavillon 17 waren die „leichteren“ Fälle zur Beobachtung untergebracht. (Dahl, 1996, S. 68) Bei der Durchsicht der Krankengeschichten wird klar, dass mit der Meldung an den Reichsausschuss praktisch das Todesurteil schon gefällt war. Bisweilen wurde die Meldung nach Berlin erst nach dem eingetretenen Tod des Kindes abgeschickt (vgl. Rudolph, 2008, S. 135).

Seit 1. Juli 1942 hatte Ernst Illing die Leitung der Nervenklinik inne. Illing war zuvor an der Kinderfachabteilung der Landesanstalt Görden-Brandenburg unter Hans Heinze tätig gewesen. Heinze fungierte als einer der drei Gutachter im Reichsausschuss.

Caruso (1988, S. 144) erinnerte sich in seinem Radiointerview, dass Illing ihn „als irgendwie  doch eine unverlässliche, aufsässige  Figur […] hinausgeschmissen“, mithin aus seiner Anstellung an der später als Städtische Nervenklinik bezeichneten Anstalt gekündigt habe. Tatsächlich hatte Illing im September 1942 Carusos Entlassung in einem mit dem Vermerk „Vertraulich!“ versehenen Schreiben an das Anstaltenamt in der Hauptabteilung E der Wiener Gemeindeverwal­tung beantragt:

Er [Caruso] erstrebt eine seiner akademischen abgeschlossenen Aus­bildung entsprechende gehaltliche Einstufung. Bei der Art der Bele­gung der hiesigen Klinik erscheint aber ein akademisch ausgebildeter Psychologe für die Pavillons 15 und 17 nicht erforderlich. Der Leiter der Erziehungsanstalt am Spiegelgrund, Herr Dr. phil. Krenek, hat ihn bei der seinerzeitigen Abtrennung der Erziehungsanstalt von der Heil­pädagogischen Klinik nicht übernommen und erklärt auch jetzt, für Herrn Dr. Caruso in seiner Anstalt keine Verwendungsmöglichkeit zu haben.

Das Schreiben endet mit einer an ein Dienstzeugnis erinnernden Einschätzung:

Dr. Caruso hat gute Umgangsformen und ist menschlich angenehm, obwohl er artfremd (3/4 Russe, 1/4 Italiener) ist.

Er hat noch gewisse Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, die sich bei den von ihm vorgenommenen psychologischen Prüfungen und bei der Formulierung der Prüfungsprotokolle zeigen. Er würde sich aber sicherlich gut zum Dolmetscher oder Sprachlehrer eignen.

Caruso dürfte in dieser Causa persönlich ins Anstaltenamt zur Vor­sprache geladen worden sein: Es liegt jedenfalls eine am 22. Septem­ber 1942 von ihm handschriftlich vor Zeugen verfasste Einverständniserklärung vor. Am nächsten Tag erging der Antrag auf Kündigung per 31. Oktober 1942 an die zuständige Unterabteilung der Hauptabteilung B („Personalwesen“). Aus seiner Entlassung sind Caruso keinerlei Schwierigkeiten ent­standen. Im Gegenteil: Er brauchte für seine neue Beschäftigung nicht einmal den Dienstgeber zu wechseln. Und: diese neue Beschäftigung war besser bezahlt als die alte. Zunächst „probeweise“, kam er in der seit l. Oktober 1940 von Alfred Auersperg geleiteten Wiener Städti­schen Nervenheilanstalt Döbling (Maria Therensienschlössel) unter.

Auersperg – seit 1931 Mitarbeiter an der von Otto Pötzl geleiteten Neurologisch-Psychiatrischen Universitätsklinik und seit 1937 für Neurologie und Psychiatrie an der Universität Wien habilitiert – war NSDAP-Mitglied und SS-Angehöriger. Auf seine Anregung hin soll Caruso in den letzten Kriegsjahren Kontakt zur Wiener Arbeitsgruppe des Reichsinstitutes für psychologische Forschung und Psychothera­pie aufgenommen haben (Huber, 1977, S. 99). Carusos Beziehung zu seinem „Mentor“ (Fallend, 2003, S.97) dürfte jedenfalls sehr eng gewesen sein: Der 1946 nach Brasilien und von dort 1949 nach Chile übersiedelte Auersperg gehörte von Anfang an – seit 1950 – dem Ehrenausschuss des 1947 gegründeten Wiener Arbeitskreises für Tiefenpsychologie an.

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Bildausschnitt eines psychologischen Gutachtens, geschrieben von Igor Caruso

Der Antrag auf eine feste Anstellung Carusos als Psychologe am Maria-Theresienschlössel erfolgte vom Anstaltenamt der Wiener Gemeindeverwaltung am 25. Jänner 1943. Die Antragsbegründung ist bemerkenswert: Da während des Krieges freie Ärztestellen nicht nachbesetzt werden konnten sah sich die Anstaltsleitung gezwungen, in der Krankenbehandlung insoferne eine Umstellung vorzunehmen, als gewisse Tätigkeiten nicht mehr einem Arzte, sondern einem Psychologen  übertragen werden. Die Aufgabe dieses Angestellten besteht darin, die dem neurotischen Symptom zugrunde liegenden seelischen Konflikte des Patienten auf­ zuklären, ihn in seiner Ausrichtung nach den Angaben des Arztes zu beraten und bei ihm die erforderliche Übungs- und Suggestionsbe­handlung nach ärztlicher Vorschrift durchzuführen.

Igor Caruso, der seit 19. November 1942 „probeweise in der oben geschilderten Eigenschaft […] tätig“ sei und „sich bisher gut bewährt“ habe, besitze „die entsprechende psychologische und psychagogische Vorbildung und Eignung, da er am 17.7.1936 an der Universität zu Löwen zum Doktor der pädagogischen Wissenschaften promoviert wurde.“ Die Art seiner Verwendung würde eine „Entlohnung nach Ver­gütungsgruppe IV“ begründen.

Sein Einstellungsdekret erhielt Caruso am 8. Mai 1943 zugestellt. Das Dienstverhältnis wurde, beginnend mit dem 19. November 1942, „auf Kriegsdauer“ befristet.

„Sein Einstellungsdekret erhielt Caruso
am 8. Mai 1943 zugestellt.“

Psychologische Testverfahren im Kontext der Jugendfürsorge

Wie kommt es eigentlich, dass Am Spiegelgrund psychologische Tests an Kindern und Jugendlichen durchgeführt und psychologische Gutachten erstellt wurden? Aus der Fachliteratur geht nicht hervor, ob Psychologen auch an anderen Kinderfachabteilungen tätig waren. Vie­les spricht dafür, dass es sich dabei um eine Besonderheit handelte, die durch die historische Entwicklung der öffentlichen Jugendfürsorge in Wien bedingt war, wo psychologische Testmethoden sehr früh schon eine Rolle gespielt hatten.

Den Ausgangspunkt für eine frühe Einbindung psychologischer Testverfahren in die Fürsorgepraxis bildete die an der im Dezember 1911 neu eröffneten Universitätskinderklinik eingerichtete Heil­ pädagogische Abteilung, an die eine Beobachtungsstation für „geistig abnorme und schwererziehbare Kinder“ angeschlossen war. Diese Heilpädagogische Abteilung wurde von dem Pädiater Erwin Lazar geleitet. Schon in den Jahren zuvor war Lazars Forschungsschwerpunkt die Differentialdiagnostik von „erworbenen“ und „angebore­nen“ Formen der „Dissozialität“ gewesen. Zu diesem Zweck begann er ein eigenes, stark an das Staffelsystem von Binet und Simon ange­lehntes Verfahren zur Intelligenzprüfung zu entwickeln (Lazar und Tremel, 1921; vgl. dazu Rudolph, 2004, S. 30). Erworbene Dissozia­lität galt als therapierbar; Kinder mit angeborenen Formen sollten in reinen Aufbewahrungsanstalten untergebracht werden.

Für das Kinder- und Jugendfürsorgewesen im „Roten Wien“ – der Ruf nach einer wissenschaftlichen Fundierung begleitete allenthalben das Reformwerk der sozialdemokratischen Stadtverwaltung – bekam die Lazarsche Beobachtungsstation eine Art Vorbildfunktion. In so genannten  Kinderherbergen wurden eigene Stationen eingerichtet: 1925 zunächst in der Kinderherberge „Am Tivoli“, nach deren Schließung 1928 im Kinderheim Schloss Wilhelminenberg. 1934 – die Ära der soziademokratischen Stadtverwaltung war zu Ende – wurde die Beobachtungsstation von dort in das Zentralkinderheim transfe­riert. Die Aufgabenstellung blieb über die politische Zäsur hinweg die­ selbe: „auffällige“ Kinder und Jugendliche – vom Säuglingsalter bis zum Erreichen der Volljährigkeit – die der öffentlichen Fürsorge überstellt worden waren, sollten auf ihre psychischen und physischen Fähigkeiten hin untersucht und aufgrund der Ergebnisse der Begut­achtungen über ihre weitere Unterbringung entschieden werden. Wich­tigstes psychologisches Hilfsinstrument waren dabei Intelligenzprü­fungen – allerdings nicht nach dem von Lazar vorgeschlagenen Ver­fahren, sondern nach dem von Bobertag für den deutschen Sprachraum adaptierten Staffelsystem von Binet und Simon. (Vgl. Rudolph, 2004, S. 27-34)

„Caruso war vom 11. Februar 1942 bis zum 31. Oktober 1942 Am Spiegelgrund beschäftigt. Die Zahlen zeigen, dass die Kindertötungen in diesem Zeitraum voll im Gange waren.“

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Intelligenztests im Kontext der Jugendfürsorge zunächst noch nicht von Fachpsychologen durchgeführt wurden, sondern an der Universitätskinderklinik von Ärzten und an der gemeindeeigenen Beobachtungsstation von Erziehungsberatern und Fürsorgerinnen. Psychologen konnten schließlich in diesem Bereich nur deshalb Fuß fassen, weil das Binet-Simonsche Verfahren zur Testung von Kleinkindern nicht geeignet war. Die für die weitere Entwicklung entscheidende Weichenstellung erfolgte an der 1925 neu eröffneten Städtischen Kinderübernahmsstelle.

Alle der öffentlichen Fürsorge übergebenen Kinder wurden zunächst für eine 16- bis 21tägige Quarantäne in eine der Abteilungen der Kinderübernahmsstelle aufgenommen. Der Neubau im 9. Wiener Gemeindebezirk war wie eine perfekte panoptische Anstalt konzipiert. An jeder Station konnten von einem zentralen Gang aus alle mit Säug­lingen, Klein- und Schulkindern belegten Zimmer eingesehen werden, weil die Wände zum Gang hin und die Wände zwischen den Zimmern aus Glas waren. Von 1926 an öffnete der zuständige Stadtrat Julius Tandler diese Einrichtung für die psychologische Forschung. Unter der Leitung von Charlotte Bühler und ihrer Mitarbeiterin Hildegard Hetzer konnten Studenten des Wiener Psychologischen Instituts das Panopti­kon zu Verhaltensbeobachtungen an Säuglingen und Kleinkindern nut­zen. Ziel der vielen 24stündigen Dauerbeobachtungen an einzelnen Kindern war es, so genannte Verhaltensinventare für die verschiedenen Lebensalter zu erstellen. Als praktisch verwertbares Resultat dieser Untersuchungen entstand ein neues Testsystem: Die Wiener Kleinkin­dertests, mit Testreihen für die ersten Lebensmonate zum sechsten Lebensjahr (Bühler u. Hetzer, 1932).

Es war – wie noch zu zeigen sein wird – dieses Testsystem, dem dann bei der Tätigkeit von Psychologen und Psychologinnen im Rah­men der „Kindereuthanasie“ Am Spiegelgrund eine entscheidende Rolle zukommen sollte. Mitverantwortlich dafür dürfte auch gewesen sein, dass gerade auch von medizinischer Seite aus sehr früh schon auf die Brauchbarkeit der Entwicklungsprüfungen nach Bühler und Hetzer für die Früherkennung angeborener Schwachsinnzustände im Zusam­menhang mit dem Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses hingewiesen wurde (Vowinckel, 1936). Der Umstand, dass von etwa 1940 an Hildegard Hetzer damit beauftragt war, innerhalb der Natio­nalsozialistischen Volkswohlfahrt ein Netz von unter psychologischer Leitung stehender Erziehungsberatungsstellen aufzubauen, mag zudem dazu beigetragen haben, die Akzeptanz des Testsystems im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge zu erhöhen. Schließlich ging es auch dabei vor allem um Selektion: Um die Auslese „aufwandwür­diger“ Kinder für die „Elitefürsorge“ der NSV. (Vgl. Benetka, 1997)

Caruso Am Spiegelgrund: Der Beitrag psychologischer Gutachten zur
„Kindereuthanasie“

Der Zusammenhang war – das gilt es zu betonen – auch schon vor und während der Ära der sozialdemokratisch dominierten Wiener Stadtverwaltung hergestellt: der Zusammenhang von „Schwachsinn“ und „Dissozialität“ bzw. ,,Gemeinschaftswidrigkeit“, wie das dann im Fachvokabular der Psychologen und Pädagogen im Nationalsozialis­ mus hieß; der Zusammenhang von „angeborenen“ Formen psychischer Auffalligkeit und Nicht-Therapierbarkeit oder „Bildungsunfähigkeit“; und damit verbunden auch das Argument der Vermeidung von unnöti­gem Aufwand, von unnötigen Kosten. Von der Konstatierung der „Aufwandunwürdigkeit“ war der Weg nicht mehr allzu weit bis zur Vernichtung, zur „Ausmerze“. Die fortschreitende Verwissenschaftli­chung der Jugendfürsorge war dabei alles andere als ein Korrektiv. Im Gegenteil: Die Wissenschaft sollte und wollte sicherstellen, dass die Selektion der „nutzlosen Esser“ entlang klar festgelegter Kriterien und somit auch möglichst rationell erfolgen konnte.

Am Spiegelgrund sind – das erst 1998 entdeckte „Totenbuch“ gibt darüber Aufschluss – zwischen 1940 und 1945 789 Kindergestorben. Dahl (1996, S. 269) gibt eine Aufstellung über die Todesfälle pro Jahr:

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Jährliche Todesfälle am Spiegelgrund 1940 – 1945

Caruso war vom 11. Februar 1942 bis zum 31. Oktober 1942 Am Spiegelgrund beschäftigt. Die Zahlen zeigen, dass die Kindertötungen in diesem Zeitraum voll im Gange waren. Caruso war ausdrücklich für die Mithilfe an der psychologischen Begutachtung von Kindern eingestellt worden. Die institutionelle Voraussetzung für die Einbindung von psychologischen Gutachtern war bereits im Sommer 1940 erfolgt, als die Verlegung der seit 1934 am Zentralkinderheim bestehenden Beobachtungsstation an die neu zu gründende Wiener Städtische Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund verfügt wurde.

Im Zuge der Recherchen wurde der 561 Krankengeschichten umfassende Bestand von Am Spiegelgrund verstorbenen Kindern des Wiener Stadt- und Landesarchivs ausgewertet. Nichtalle der darin erfassten Kinder sind tatsächlich Am Spiegelgrund gestorben. Es gibt darunter auch Akten, in denen die Verlegung der betreffenden Kinder in eine andere Anstalt erwähnt wird. Insgesamt liegen den 561 Krankengeschichten 160 psychologische Gutachten bei. Der überwiegende Teil davon wurde von Edeltrud Baar verfasst. In den Akten von 14 ver­storbenen Kindern findet sich ein  von Igor Caruso erstelltes Gutach­ten. Der Umstand, dass Krankengeschichten getöteter Kinder psycho­logische Befunde bzw. Gutachten beiliegen, sagt nichts darüber aus, ob, und wenn, inwiefern diese Gutachten dazu beigetragen haben, dass Kinder dem Reichsauschuss gemeldet und schließlich zur Tötung bestimmt wurden.

Zur Klärung der Rolle der Psychologen ist es notwendig, sich zu vergegenwärtigen, nach welchen Gesichtspunkten an der Beobach­tungsstation der so genannten Reichsausschussabteilung die Kinder beurteilt werden sollten. Für die behandelnden Ärzte ging es vor allem um die Beantwortung zweier Fragestellungen: erstens, ob eine Erbkrankheit vorliegt; und zweitens, ob das betreffende Kind „aufwand­würdig“ ist. Die Bestimmung der „Aufwandwürdigkeit“ schloss letzt­lich drei Begutachtungsaspekte ein: die Aussicht auf eine künftige Arbeitsverwendungsfähigkeit, das Ausmaß  der  Pflegebedürftigkeit und – das ist die vor allem für die psychologische Begutachtung ent­scheidende Fragestellung – die künftige Bildungsfähigkeit.

Die Meldung der Kinder an den Reichsausschuss war Sache der Ärztinnen. Es sei in diesem Zusammenhang nochmals der Umstand betont, dass eine Am Spiegelgrund erfolgte Meldung praktisch einem Todesurteil gleich kam. Ebenso waren es die Ärztinnen, die die Maß­ nahmen zur „Todesbeschleunigung“ anordneten. Bei allem, was wir bisher über die Abläufe in den Pavillons 15 und 17 wissen, ist davon auszugehen, dass die Ärztinnen in vielen Fällen ihre Diagnosen rein nach medizinischen Kriterien, also relativ unabhängig von den Beob­achtungen der Pflegerinnen und von eventuell durchgefüh1ten psycho­logischen Gutachten gestellt haben dürften. Allerdings gab es offenbar auch Kinder, bei denen der medizinische Befund eben nicht eindeutig war.

Johann M. geb. 13.11.1932 wurde am 27.5.1942 Am Spiegelgrund aufgenommen. Der Aufnahmebefund stammt vom 1.6.1942 und ist von Heinrich Gross gezeichnet. Es handle sich um ein:

körperlich für sein Alter normal entwickeltes Kind in gutem
Ernährungsstand. Intern keine Besonderheiten, sehr lebhafte Reflexe. Motorische, nervöse Unruhe, Ängstlichkeit, Schwachsinn höheren Grades?

Testen!

Über das „psychische Verhalten“ des Kindes hatte Gross festgehal­ten:

Psychisches Verhalten

Während der Untersuchung zeigt des Kindes [sic!] ein ausgesprochen ängstliches Verhalten. Jeder neuen Situation, jeder neuen Untersu­chungsart tritt es sehr ängstlich gegenüber, und geht nicht darauf ein. Es ist nur sehr selten möglich, das Kind durch gutes Zureden dazu zu bringen eine gegebene Anordnung während der Untersuchung durch­zuführen.

Es zeigt sich auch andauernd eine nervöse Unruhe der gesamten Mus­kulatur besonders aber der mimischen. Fortwährendes Augenzwin­kern. Bewegen des Kopfes, Spielen mit den Fingern. Es gelingt zum Beispiel nicht das Kind [sic!] auch nur für einen kurzen Moment in die Augen zusehen [sic!].

Die Sprache des Kindes ist sehr undeutlich und leise. Man muß jeden Satz, den das Kind spricht widerholen [sic!] lassen bevor [sic!] man wenige Worte des Gesprochenen versteht. […]
Später fragt Hans dann spontan ob der Untersucher einen Christbaum habe und deutet auf die Ecke des Zimmers.
Im laufe der Untersuchung wird er immer gesprächiger und beginnt mit dem Untersucher in seiner unverständlichen Art zu plaudern. Er spricht den Untersucher immer mit„Du“ an. […] Er frägt auch ob der Hammer dem Untersucher gehört. […]

Er zeigt öfters auf sein Hemd und bittet es ihm anziehen zu wollen. Als ihm nach der Körperuntersuchung gesagt wird er solle sich das Hemd anziehen, bittet er man möge ihm helfen. Als dies abgelehnt wird wird er sehr verlegen und versucht es selbst. Er schlüpft zuerst auf der verkehrten Seite hinein. Er ist auch nicht imstande als ihm gehlofen [sic!] wird, das Hemd fertig anzuziehen. Verschiedene Gegenstände bezeichnet er richtig. Die Schreibmaschine wird von ihm als Uhr bezeichnet. […]

Caruso führte am 3. Juni 1942 eine erste psychologische Untersu­chung durch: „Das Kind konnte“, so vermerkte er inseinem Gutach­ ten, „nichtgetestet werden, alle Fragen beantworteteer entweder widersinnig oderkonfabulatorisch oder er lenktsie ab.“ Der Gutachter ließstattdessendas Kind zeichnen und mit verschiedenen Gegenstän­ den undSpielsachen hantieren; er kam zu folgendem Urteil:

Der reichentwickelte Wortschatz des Kindes, das Benennen vieler Gegenstände, einzelne sinnfällige Bemerkungen (z. B: dass [sic!] die Heizung mit Wasser geht, oder die stehengebliebene Uhr aufgezogen werden kann) und spontane Äusserungen [sic!] zeigen, dass die Potenz seiner Intelligenz vielmehr entwickelt ist, als sie bei einem angeborenen hochgradigen Schwachsinn sein könnte. Andererseits, die vollkommene Zerfahrenheit der intellektuellen Leistungen, die weitgehende Störung des assoziativen Denkens, die autistischen Züge, die vermutliche Anwesenheit von Wahnvorstellungen, die pseudologi­schen Momente, die Neigung zum Negativismus, die Perseverationen, die Stereotypien, begründen den Verdacht an die Schizophrenie oder an eine schizophrenisch gefärbte Form der Kinder-Demenz mit hoch­ gradiger Verblödung.

Der „Verdacht“ des Psychologen geht über die vom Arzt angestell­ten Vermutungen über die psychische Entwicklung des Kindes weit hinaus. Gross hatte gefragt: „Schwachsinn höheren Grades?“ Carusos Antwort: „Verdacht an die Schizophrenie oder an eine schizophrenisch gefärbte Form der Kinder-Demenz mit hochgradiger Verblödung.“

Acht Tage später wurde die psychologische Prüfung wiederholt: Caruso hielt am 11. Juni 1942 zusammenfassend fest: „vorlaüfig [sic!] ohne Änderung.“

Der Vollständigkeit halber seien noch Auszüge aus dem Schwe­sternbericht vom 23.8.1942 wiedergegeben:

Am Auffallendsten [sic!] bei dem Kind seine große Scheu und Ängst­lichkeit. Wenn man ihn anspricht senkt er immer den Blick scheu zu Boden und versucht einer Antwort zu entgehen und versucht auch bei solcher Gelegenheit das Weite zu suchen. Er spricht ganz leise und fast unverständlich. Nie spricht er in ganzen Sätzen, sondern wirft nur gezwungener Massen [sic!] einzelne Worte hin. […]

Es war sehr auf­fallend, dass er beim letzten Besuch seiner Mutter diese Scheu gänz­lich verloren hatte und mit ihr über verschiedene Dinge plauderte. Wegen seiner großen Scheu ist es auch schwer in seinen Verstandes­ mässigen [sic!] Fähigkeiten einzudringen. Er macht jedenfalls einen geistig stark zurückgebliebenen Eindruck. […]

Er kommt nicht den geringsten Aufträgen nach, bringt nicht Gegenstände auf Verlangen her. Beim Anziehen ist er selbständig. Für Abteilungsarbeiten kann er nicht im geringsten herangezogen werden. […] Für die Vorgänge in seiner Umgebung zeigt er Interesse, beteiligt sich aber selten an den Spielen. Beim Klavierspielen geht er aus sich heraus und kann sehr lebhaft werden und beginnt auch mehr zu sprechen. Er hat gesagt er möchte den ganzen Tag beim Klavierspielen zu hören.

Die Meldung an den Reichsausschuss erging am 30. November 1942, also zu einem Zeitpunkt, als Caruso nicht mehr an der Wiener Städtischen Nervenklinik für Kinder beschäftigt war. Zur Begründung wurde aus den vorliegenden Berichten das Passende herausgesucht. Carusos „Demenz mit hochgradiger Verblödung“ wurde korrigiert in „Schwachsinn erheblichen Grades“. Der Schwesternbericht wurde zu „konnte trotz mehrfachen Versuchs zu keiner Beschäftigung herange­ zogen werden“ verdichtet. In Bezug auf das selbständige Ankleiden vertraute man mehr den Beobachtungen des Arztes als denen der Schwester: „kann sich noch nicht selbständigankleiden“. Am 3. Dezember wurde Johann M. auf den Pavillon 15 verlegt. Unter dem 9. Februar 1943 ist noch das Ergebnis einer Encephalographie vermerkt: „normaler Befund“, unter dem 12. Februar eine „zusammenfassende Diagnose".

Unter dem 13. Februar ist dann zu lesen: ,,An Lungenent­zündung erkrankt“.

15. Februar: ,,sehr schlechter Allgemeinzustand".

18. Februar: ,,4 h 30 Exitus letalis“.

Diese Fallgeschichte steht exemplarisch für eine ganze Gruppe von Krankengeschichten: Es gibt keinen internen und keinen neurologi­schen Befund, das Kind ist körperlich gesund, in seiner psychischen Entwicklung aber offenbar zurückgeblieben. In diesem Fall gewinnen sowohl die Beobachtungen des Pflegepersonals als auch die Gutachten der Psychologen an Bedeutung. Die psychologische Testungwird von ärztlicher Seite gleichsam angeordnet.

So z. B. auch bei Anna H., geb. am 4.7.1937. Sie war am 11. Sep­tember 1942 aufgenommen worden. Auch sie – dem „Körperbefund“ vom 18. September gemäß – „ein körperlich normal entwickeltes Kind“, ohne neurologischen Befund, wenn auch mit „Zeichen der mongoliden Idiotie“. Unter „Diagnose (vorläufige)“ steht am Einlage­bogen vermerkt: ,,Psychisch: Schwachsinn wahrscheinlich mittleren Grades. (Genauere Beobachtung erforderlich)“.

Caruso – seine Kündigung war damals schon ausgesprochen – testete das fünfjährige Mädchen am 30. September 1942 mit dem Bühler-Hetzer-Verfahren und konstatierte ein Entwicklungsalter von 3 1/2 Jahren. Bei einem Lebensalter zum Zeitpunkt der Prüfung von 62 Monaten ergab das einen Entwicklungsrückstand von 20 Monaten, was einem – von Caruso nicht angegebenen – Entwicklungsquotienten von 0,68 entspricht. Die „vorläufige“ Diagnose des Arztes fand sich also durch den Psychologen bestätigt: „Beim Kinde besteht ein Schwachsinn mittleren Grades mit erethischen Zügen.“ Auch dieses Kind starb erst nach Carusos Weggang vom Spiegelgrund: am 28. März 1943; Todesursache: Lungenentzündung.

„Intelligenzprüfung[…] noch einholen“ steht – handschriftlich von Dr. Hübsch vermerkt – auch auf dem Einlagebogen der Krankenge­schichte Hildegard N., geb. am 29. August 1929. Das Mädchen war bereits am 4. August 1941 Am Spiegelgrund aufgenommen worden: laut ärztlichem Befund „ein für sein Alter etwas zu kleines Kind, mit herabgesetztem Ernährungszustan] und „körperliche[n] Zeichen des Mongolismu]. Psychisch biete „sie das Bild einer ziemlich tiefste­henden torpiden, Idiotie.“

Caruso begutachtete das Kind am 13. August 1942:

Er [Caruso] erstrebt eine seiner akademischen abgeschlossenen Aus­bildung entsprechende gehaltliche Einstufung. Bei der Art der Bele­gung der hiesigen Klinik erscheint aber ein akademisch ausgebildeter Psychologe für die Pavillons 15 und 17 nicht erforderlich. Der Leiter der Erziehungsanstalt am Spiegelgrund, Herr Dr. phil. Krenek, hat ihn bei der seinerzeitigen Abtrennung der Erziehungsanstalt von der Heil­pädagogischen Klinik nicht übernommen und erklärt auch jetzt, für Herrn Dr. Caruso in seiner Anstalt keine Verwendungsmöglichkeit zu haben.

Das Gutachten klingt positiver, als es tatsächlich ist. Caruso hatte offenbar mit dem Binet-Simon-Verfahren getestet. Hildegard war damals 13 Jahre alt. Ihr „Intelligenzalter“ entsprach einem Niveau von vier bzw. fünf Jahren. Nach der Formel „Intelligenzalter“ durch „Lebensalter“ ergibt sich ein Intelligenzquotient für die geistige Produktion“ von etwa 0,31; für die „praktische Intelligenz“ von etwa 0,38.

Hildegard N. starb am 2. Februar 1943 – Todesursache: Lungenent­zündung.

Alle bislang angeführten Kinder sind erst verstorben, als Caruso schon nicht mehr an der Anstalt tätig war. Anders verhält essich inden beiden folgenden Fällen.

Franz K., geb. 30.12.1935, nach von Gross gezeichnetem ärztlichem Befund (18.8.1941) körperlich „dem Alter entsprechend ent­wickelt“, Verdacht auf „Schwachsinn höheren Grades“; Caruso atte­stierte am 13. Mai 1942 „eine degenerative und erbliche Belastung mit einer bedeutenden geistigen Abschwächung, die bis zu den Grenzen des tiefenerethischen Schwachsinns führt.“ Wie auch schon in der Begutachtung von Johann M. wurde die ärztliche Diagnose durch das psychologische Gutachten verschärft: der Verdacht auf  „erbliche Belastung" tauchte jedenfalls in der ärztlichen Anamnese  nicht auf. Der Bub verstarb am 18. September 1942 – an Lungenentzündung.

Stefanie P., geb. 24.11.1935, nach ärztlichem Befundein „geistig stark zurückgebliebenes Kind mit Zeichen einer leichten abgeheilten Rachitis, gering choreiforme Unruhebewegungen, ohne sonstige neu­rologische und interne Besonderheiten“; Caruso testete das Kind am 4. Juni 1942 mit dem Bühler-Hetzer-Verfahren: „Das allgemeine Ent­wicklungsalter erreicht kaum das eines 2 1/2 Jährigen. Der Entwicklungsquotientbefund ist annähernd 0,35. Schwachsinn hohen Grades.“ Das Kindverstarb am 30.08.1942; Todesursache: Lungenentzündung.

Die bisherigen Darlegungen lassen folgende Vermutung zu: Psychologische Gutachten finden wir häufig bei Kindern vor, deren kör­perliche Entwicklung nach Meinung der Ärzte durchaus der Norm ent­sprach oder bei denen die ärztliche Untersuchung weder in interner noch in neurologischer Hinsicht Auffälligkeiten ergab. Auffällig waren die betroffenen Kinder in psychischer Hinsicht. Was aus dem hier ausgebreiteten Material nicht hervorgeht, ist, ob die psychologischen Gutachten per se ausschlaggebend waren für die von den Ärzten ein­ geleiteten „Todesbeschleunigungen“. Die Ergebnisse der psychologi­schen Testungen bestätigen â€“ und legitimieren somit auch ein Stück weit â€“ die diagnostischen Vermutungen der Ärzte.

Offenbar gelangten aber auch Kinder auf den Spiegelgrund, bei denen eine ärztliche Diagnose überhaupt ohne Belang war. ln der fol­genden „Krankengeschichte“ – die Anführungszeichen sind wichtig, denn das betreffende Kind war nicht krank – geht es eben nicht um die Ergänzung oder Rechtfertigung einer medizinischen Diagnose, sondern um die Legitimation einer bereits feststehenden Tötungsentschei­dung. Adam U., geboren am 23. 7. 1941, war aus dem „Zigeunerla­ger Lackenbach“ nach dem Tod seiner Eltern in das Escherich-Kin­derspital überstellt und dann an die Kinderübernahmsstelle abgescho­ben worden. Am 3. Juni 1942 wurde das Kind Am Spiegelgrund auf­genommen. In dem von Dr. Türk unterzeichneten Aufnahmebefund vom 14.6.1942 findet sich Folgendes vermerkt:

Seinem Alter entsprechend großer, zarter Knabe in mittelgutem Ernährungszustand.

Das Kind kann noch nicht frei sitzen (11 Monate alt!), setzt sich aber mit Unterstützung auf und kann sich gestützt auch eine Zeitlang in sitzender Stellung halten. Es zeigt lebhafte Freude an Bewegung u. strampelt vergnügt, wenn es ausgepackt wird. Es spielt mit Fingern und Zehen und beobachtet diese aufmerksam. Es nimmt lebhaft Anteil an den Vorgängen in der Umgebung, freut sich, wenn man sich mit ihm beschäftigt und gibt seinem Unmut Ausdruck, wenn es allein gelassen wird. Es plaudert in Form von unartikulierten Lauten, kann aber schon „dada“ u. „dadada“ sagen. Es lacht freundlich und versteht Spaß.

An dem Kind ist wenig auffällig – außer, wie in der Zusammenfas­sung des Aufnahmebogens festgehalten: ein „dunkler Teint“; der kleine Bub war ein „Zigeunerstämmling“, wie das damals im Amtsdeutsch der Fürsorgebehörden hieß. Caruso testete das Kind mit dem Bühler-Hetzer-Verfahren. Das Gutachten, das er am 29. Juli 1942 verfasste, widersprach dann in klei­nen Details den Beobachtungen der Ärztin bei der Aufnahme. Im Ganzen gesehen, fiel die Einschätzung des psychischen Entwicklungs­ niveaus des Knaben durch den Psychologen schlechter aus:

Das ein Jahr alte Kleinkind sitzt noch nicht und kann auch nicht die sit­zende Stellung anklammernd bewahren. Die Befreiung von der behin­dernden Windel in Bauchlage und mit Unterstützung sitzend, ist gelun­gen. Das Kind langt wohl nach einem Ding ausserhalb des Bettes, holt aber ein Spielzeug, welche [sic!] eine Lageveränderung erfordert, nicht herbei. Das Kind ist nahe daran von sinngemässen [sic!] Beantwortung von Gebärden.

Sein Entwicklungszustand ist durchschnittlich charakterisiert von einem E.Q. 0,70 und ein Rückstand von ungefähr vier Monaten. Der Kon­takt und die Nachahmung entsprechen ungefähr einem neun monatlichen Alter. Einern acht monatlichen Alter entsprechen die Körperbewegung und die Materialbeherrschung. Man kann also vorläufig von einem bedeutenden debilen Zustand sprechen mit besonderen Rückstand der Körperbeherrschung.

Das Kind macht Wackelbewegungen und schlägt sich mit den Fäusten auf den Kopf.

Mehr als 15 Monate später – Caruso war längst schon am Maria­ Theresienschlössel tätig – wurde das Kind von Edeltrud Baar ein zwei­tes Mal untersucht:

Das 2 1/4 jährige Kind erreicht hinsichtlich praktischer Intelligenz und Materialbetätigung ein durchschnittliches Entwicklungsniveau von 1/2 Jahren. Das soziale Verständnis, die ersten Anfange der Sprachentwicklung, (Verstehen von Aufforderungen), sowie Lernfähigkeit liegen noch 3 Monate tiefe: Die Körperbeherrschung ist am schlechtesten und entspricht gegenwärtig nur dem Stand des 1. Lbj. E. 0.61.

Am l4. Jänner 1944 erfolgte die Meldung an den Reichsausschuss. Der Eintrag unter der Frage: Ist nach ärztlicher Ansicht eine Besserung oder Heilung zu erwarten? offenbart den eigentlichen Grund der Tötungsabsicht:

„Nein. Als schwachsinniger Zigeuner später sicher nicht arbeitsverwendungsfähig.“

Das Gesuch um Tötung wurde also gestellt, weil es sich um ein „Zigeuner-Kind“ handelt. Legitimiert wurde es mit dem Verweis auf die Ergebnisse der psychologischen Entwicklungsprüfungen. Unter Auffallendste Erscheinungen des Krankheitszustandes steht im vorgedruckten Meldebogen vermerkt:

„Steht geistig auf der Stufe eines l – 1 l /2 jährigen Kindes, neurolo­gisch o. B.“ ; unter Ist der Krankheitszustand gleichbleibend oder fort­ schreitend?: „Wohl sind gewisse geistige Fortschritte zu verzeichnen, jedoch bleibt er im Verhältnis zu seinen Altersgenossen immer mehr zurück. Entwicklungsquotient vor l 1/2 J. 0.7, jetzt 0.6.“ Adam U. starb am 30. März 1944 – an Lungenentzündung.

Der Verweis auf den über die Zeit fallenden Entwicklungsquotien­ten ist keine medizinische, sondern eine rein psychologische Argu­mentationsfigur. Weiter unten im Text wird darauf noch ausführlich einzugehen sein. Zuvor gilt es jedoch einen – zu unseren bisherigen Ausführungen scheinbar in Widerspruch stehenden – Umstand aufzu­klären: Psychologischen Gutachten liegen nämlich auch Krankengeschichten bei, wo der medizinische Befund für das weitere Schicksal der Kinder bereits eindeutig ist, die Ärzte also auf die Auskunft der Psychologen in keinerlei Hinsicht angewiesen sind. Franz J., am 12. Oktober 1925 geboren, stand zum Zeitpunkt seiner Aufnahme Am Spiegelgrund (4.8.1941) bereits kurz vor der Vollendung des 16. Lebensjahres. Auch in seinem Falle ergab die ärztliche Untersuchung: sowohl in interner als auch in neurologischer Hinsicht keinen Befund. Unter dem Titel „Psychisches Verhalten“ findet sich aber auf dem Ein­lagebogen folgender Eintrag:

Zeigt während der Untersuchung ein völlig abgestumpftes, interesse­loses Verhalten. Er ist anscheinend sehr antriebsarm. Er bleibt dort stehen, wo er hingestellt wird. […]


Weiss nicht ob Sommer oder Winter ist. Farbenunterscheidungsvermö­gen hat er keines. […] Sätze spricht er nur mit wenig Silben nach. Er kann nicht die Finger seiner Hand abzählen.

Rechnen kann er überhaupt nicht.

Kann rechts und links nicht voneinander unterscheiden.

Warum, so lässt sich fragen, wurde bei diesem Jugendlichen eine Intelligenzprüfung durchgeführt? Caruso testete am 24.4.1942  mit dem Binet-Simon-Verfahren. Ergebnis: ein IQ von 0,25 bis 0,30. Anders ausgedrückt: Die Testauswertung attestierte dem Sechzehnjährigen ein Intelligenzalter von etwa 4 Jahren.

An einem anderen Fall lässt sich zeigen, wozu psychologische Gut­achten in der  „Kindereuthanasie“ bisweilen noch gebraucht wurden: als ergänzender Befund zur medizinisch-wissenschaftlichen Auswer­tung einer Krankengeschichte: Die am 17. März 1935 geborene Mar­got F. ist am 7. November 1943 gestorben. Todesursache: Darment­zündung. Edeltrud Baar hatte in ihrem Gutachten ein schwer abnor­mes Zustandsbild, bei dem von einem seelisch-geistigen Leben nicht mehr gesprochen werden kann“, diagnostiziert. Illing wandte sich in einem Brief an die Eltern, in dem er diese um Mithilfe zur wissenschaftlichen Ausweitung der Krankengeschichte bat:

Wenn ich Ihnen zu dem Ableben Ihrer Tochter mein herzliches persön­liches Beileid ausdrücke, so versichere ich Ihnen, dass Margot, ohne zu leiden, sanft und ruhig eingeschlafen ist, und dass bei der Schwere der Krankheit, die sie während des ganzen hiesigen Aufenthaltes in der Klinik bot, mit einer Heilung oder auch nur leichten Besserung leider nicht gerechnet werden konnte, falls sie länger am Leben geblieben wäre.

Ich erlaube mir, an Sie einige Fragen zu stellen, da Margot an einem seltenen, wissenschaftlich noch wenig bearbeiteten Krankheitsbild gelitten hat. Glauben Sie deshalb nicht, dass wir hier in Wien nichts von den gemeinen Terrorangriffen wissen, die wir ja leider auch für die nächste Zeit aus dem Süden erwarten. Überdies war ich über 2 Jahre im Einsatz bei der Luftwaffe, meine elterliche Wohnung und die meiner meisten Verwandten in Leipzig sind erst vor 5 Wochen total ausgebombt. Trotzdem möchte ich gern für wissenschaftliche Arbeiten (in Nachtstunden) von Ihnen einige Fragen baldmöglichst beantwortet haben, wofür ich Ihnen im Voraus vielmals danke.

Illing hat – wie aus dem Krankenakt hervorgeht – die Fallgeschich­te schließlich in der Fachgruppe Psychiatrie und Neurologie der Wie­ner Medizinischen Gesellschaft am 13.2.1945 unter dem Titel „Beitrag zur Struge-Weberschen Krankheit“ referiert.

Der „Fall“ Edeltrud Baar - Zweiter Teil

Weitere Facetten der Funktion psychologischer Gutachten im Kon­ text der „Kindereuthanasie“ lassen sich erschließen, wenn man sich eingehend mit der Gutachtertätigkeit von Edeltrud Baar beschäftigt. Wie bereits festgestellt wurde, führte Baar u. a. auch am Zentralkin­derheim „wissenschaftliche Entwicklungsprüfungen bei auffälligen Säuglingen und Kleinkindern zwecks Früh- und Differentialdiagnosen von Entwicklungsstörungen und Erziehungsschwierigkeiten“  durch.

Im Zuge des 1949 gegen Edeltrud Baar eingeleiteten Disziplinarver­fahrens wurde eine Liste mit den Namen jener Kinder angelegt, die von der Psychologin am Zentralkinderheim begutachtet und an­schließend in die Nervenklinik verlegt wurden. Die Liste umfasst 68 Kinder. Von diesen 68 Kindern sind in der Folge 36 Am Spiegelgrund verstorben. Im Aktenbestand am Wiener Stadt- und Landesarchiv las­sen sich zu 28 von diesen 36 Kindern die Krankengeschichten auffin­den. Bei 25 liegen psychologische Gutachten bei. Zudem sind auch noch elf Krankengeschichten von überlebenden Kindern aus der Zen­tralkinderheim-Gruppe vorhanden. Acht davon enthalten psychologi­sche Gutachten.

… Die Liste umfasst 68 Kinder. Von diesen 68 Kindern sind in der Folge 36 Am Spiegelgrund verstorben.

Für die 33 Kinder, von denen psychologische Gutachten vorliegen, gilt, dass sie zum Zeitpunkt ihrer ersten Testung jünger als drei Jahre waren. Sie wurden daher mit dem Verfahren nach Bühler und Hetzer getestet. Das gilt wohl auch im Allgemeinen: Die Wiener Kleinkinder­tests waren das. Verfahren, das Baar vorwiegend verwendet hat – am Zentralkinderheim ebenso wie an der Kinderklinik Glanzing, dem Kin­derspital Favoriten und der Kinderübernahmsstelle.

Die Disziplinaruntersuchung gegen Edeltrud Baar kam nach Befra­gung von – in diesem entscheidenden Punkte völlig miteinander über­einstimmenden – Zeugen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der psy­chologischen Testungen das entscheidende Kriterium dafür waren, dass Kleinkinder von den genannten Anstalten auf den Spiegelgrund überstellt worden sind. Offenbar handelte es sich dabei zumeist um Kinder ohne eindeutige Diagnose im Bezug auf ihren psychischen Ent­wicklungsstand.

Der nachstehenden Tabelle sind für die untersuchte Zentralkinder­heim-Gruppe die Entwicklungsquotienten der ersten testpsychologi­schen Untersuchung zu entnehmen.

13_EQ_TABELLE
Gegenüberstellung gestorbener und überlebender Kinder Am Spiegelgrund nach Entwicklungsquotient aufgeschlüsselt

Die Übersicht zeigt, dass Baar tatsächlich nur in Ausnahmefällen bei Kindern mit extrem hohen Entwicklungsrückstand Testungen durchgeführt hat.

Es scheint so zu sein, dass der Großteil der Kinder von Baar mehr als einmal getestet wurde. Für die hier präsentierte Stichprobe werden in den 22 Krankengeschichten der gestorbenen Kinder von 12 und in den 8 Krankengeschichten der überlebenden Kinder von 5 Kindern zumindest zwei EQ-Wert-Bestimmungen berichtet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Anlagen zu den Krankengeschichten der an den Spiegelgrund überstellten Kinder nicht in jedem Fall die Ergeb­nisse aller zuvor schon an anderen Anstalten durchgeführten Entwick­lungsprüfungen aufgenommen wurden.

Gerade aus jenen Akten aber, in denen sehr ausführlich auf die damals vorliegenden psychologi­schen Gutachten Bezug genommen wird, lässt sich das Kalkül erahnen, dass den mehrmaligen Testungen bei Kleinkindern zugrunde gelegen hat: Edeltrud Baar dürfte es darum gegangen sein, für körperlich gesunde aber psychisch auffällige Kleinkinder eine Art von Formali­sierung des Ablaufs der Entscheidungsfindung hinsichtlich der „ange­messenen“ Form ihrer weiteren Behandlung zu erarbeiten. Dieser Ablauf lässt sich an einzelnen Krankengeschichten exemplarisch rekonstruieren.

Die Unterschrift Igor A. Carusos unter einem psychologischen Gutachten
13_CARUSO_SIGNATUR

Baar war offenbar darum bemüht, Kinder an jenen Anstalten, an denen sie Selektionen für eine Überstellung an den Spie­gelgrund vornahm, zunächst zu zwei verschiedenen Zeitpunkten zu testen. Die EQ-Wert-Differenz zwischen der ersten und zweiten psy­chologischen Untersuchung wurde dann als Selektionskriterium genommen: Entwickelte sich das Kind vom Zeitpunkt der ersten test­psychologischen Untersuchung günstig, d.h., dass der Entwicklungs­quotient angestiegen war, wurde von einer Verlegung auf den Spiegelgrund Abstand genommen. War aber eine Überstellung erfolgt, so konnten auf der Beobachtungsstation an der Nervenklinik weitere Testungen durchgeführt werden.

Damit war eine neue fachwissen­ schaftliche Argumentationsfigur etabliert: der Verweis auf einen – anhand der Ergebnisse testpsychologischer Untersuchungen objekti­vierbaren – Entwicklungsverlauf konnte als Grundlage für eine Pro­gnose der künftigen „Bildungsfähigkeit“ und damit „Aufwandwürdig­keit“ von als „schwachsinnig“ eingestuften Kleinkindern dienen.

Georgine P., geboren am 17.3.1940, wurde nicht vom Zentralkin­derheim, sondern von der Kinderübernahmsstelle auf die Bebach­tungsstation Am Spiegelgrund überwiesen. Edeltrud Baar hatte das Mädchen zweimal mit dem Bühler-Hetzer-Verfahren getestet. Die erste Untersuchung vom 22. Jänner 1941 ergab einen Entwicklungs­quotientenvon 0,55. Die Psychologin schloss ihr Gutachten mit der Empfehlung: „Beobachtung auf der Kinderabteilung auf dem Spiegel­ grund wird vorgeschlagen.“ Die zweite Begutachtung fand am 18. Februar statt: „Das gegenwärtige Entwicklungsniveau des 11 Monate alten Kindes liegt zwischen dem 6. – 7. Monat.“ Am 4. März wurde das Kind – dem ursprünglichen Vorschlag der psychologischen Gut­achterin entsprechend – Am Spiegelgrund aufgenommen. Nach knapp elf Monaten – am 26. Jänner 1942 – erfolgte dort eine dritte Testung. Baar notierte: „Der EQ ist von 0,55 auf 0,36 gesunken.“ Am 16. Juli kam es zu einer vierten psychologischen Untersuchung. Der Gutachter kommt zu folgendem Schluss:

Seit der 3. Psychologischen Untersuchung v. Frau Dr. Baar vom 26.1.1942 hat das Kind sehr wenige Fortschritte gemacht.

Damals hatte das 22 Monate alte Kleinkind einen durchschnittlichen Entwick­lungszustand von 8 Monaten erreicht. Jetzt ist Georgine 28 Monate alt, aber in diesem halben Jahr hat sie höchstens einen Entwicklungsfort­schritt von ein paar Wochen gemacht. Und zwar ist dieser geringe Fortschritt auf dem Gebiet der Körperbeherrschung bemerkbar: Das Kind kann frei sitzen und frei sitzend befreit es sich von der Windel und versucht 2 Spielsachen zu ergreifen.

Auf dem Gebiet des Kontakts, der Nachahmung und der Material­betätigung wurde kein Fortschritt festgestellt.

Das Grimassieren ist noch bemerkbar: Dabei zeigt sie auch zeitweise starkes Zittern im ganzen Körper: Alle Bewegungen sind, wie schon im letzten Gutachten erwähnt, langsam und wenig kraftvoll. E.Q. = 0,30.

Unterfertigt hat dieses Gutachten lgor Caruso. Georgine starb am 8. April 1943. Todesursache: Lungenentzündung.

In diesem Fall ist die Sachlage eindeutig: Die psychologischen Gut­achten allein sind dafür verantwortlich, dass das kleine Mädchen getö­tet wurde.

Nachwort

Was in den geschilderten Vorgängen sich abzuzeichnen begann, war eine neue Form der interdisziplinären Kooperation zwischen akade­misch gebildeten Berufsgruppen. Ärzte fragten psychologisches Fach­wissen nach, wenn ihre eigenen Diagnosen uneindeutig waren: Was sie brauchten, waren wissenschaftlich fundierte Aussagen über den Grad der geistigen Behinderung bei Kleinkindern und daraus abgeleitet Pro­gnosen über deren psychische Entwicklungsmöglichkeiten. Auf die Zusammenarbeit mit Psychologen waren sie angewiesen, weil sie im eigenen fachärztlichen Kontext der Kinderpsychiatrie keine entspre­chenden wissenschaftlichen Untersuchungstechniken zur Verfügung hatten. Womit die Ärzte wenig anzufangen wussten, war eine bloße Kommentierung ihrer diagnostischen Vermutungen.

Eben darin lag wohl – aus der Sicht der Ärzte damals – die „Schwäche“ der Gutach­ten Carusos: Sie tendierten dazu, den Diskurs der Ärzte nachzuahmen – in Formulierungen wie: „schizophrenisch gefärbte Form der Kinder­ Demenz“, „Torpidität des Kindes“, „bis zur Grenze des tiefen erethi­schen Schwachsinns“ etc. In Zahlen ausgedrückte Testergebnisse berichtete Caruso eher nebenher. So als ob er sich bei seinen Untersu­chungen mehr an den Anamnesen der Ärzte, als an den Resultaten sei­ner eigenen Testungen orientiert hat.

Dass Caruso gelegentlich dazu neigte, die diagnostischen Vermutungen der Mediziner zu korrigieren – einmal brachte er „Schizophrenie“ in die Diagnostik, ein anderes Mal eine „erbliche Belastung“ –, dürfte von diesen vielleicht als Anmaßung, jedenfalls aber als Überschreitung seiner fachlichen Kom­petenzen aufgefasst worden sein. Caruso passte tatsächlich schlecht in die Abläufe an den Anstalten Am Spiegelgrund: Nicht, weil er sich die­ sen Abläufen etwa verweigert hätte. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein: Er, der schlecht Deutsch sprach, keinen Reisepass besaß und sein ganzes Hab und Gut verloren hatte, bemühte sich darum, es den Ärzten recht zu machen.

Vergeblich allerdings: Nicht die mangelnden Deutschkenntnisse waren das Problem, sondern der Umstand, dass Caruso die Rolle des den Ärzten zuarbeitenden Psychologen anders als Edeltrud Baar aufgefasst und daher missverstanden hat. Baar tat Am Spiegelgrund das, was sie als Kinderpsychologin bei Charlotte Bühler zu tun gelernt hatte: Sie testete Kinder, zeichnete Kurven auf und berichtete die Ergebnisse. Die Anamnesen der Ärzte kümmerten sie wenig: Ihre Gutachten waren – anders als die von Caruso – um die von ihr errechneten EQ-Werte zentriert. Die Zahlen und Profile, die sie den Ärzten zu berichten wusste, gaben Zeugnis für den wissenschaftlichen Ernst, mit der sie ihrer Gutachtertätigkeit nachkam.

Nach 1945 ist Edeltrud Baar ihrem Handwerk wie bisher nachge­gangen: Ihre Untersuchungen am Zentralkinderheim – 1948 ist sie als Expertin dazu berufen – erbrachten bei vielen Kindern die gleichen Testergebnjsse wie in den Jahren zuvor. Hatten für Baar die „objektiv“ festgestellten Entwicklungsrückstände in den  Jahren vor 1945 noch den Verdacht auf „erheblichen Grad von Schwachsinn“ begründet und zur Überstellung der betroffenen Kinder in die Tötungsmaschinerie der Kinderfachabteilung geführt, so galten sie ihr jetzt als Effekte der Hospitalisierung: Als Folge von Missständen in der Pflege. Das Problem liegt nicht allein im Persönlichen; es ist der Tätigkeit der Profes­sionistin an sich inhärent: Ihre praktische Wissenschaft vermag zu die­nen, aufzuklären vermag sie nichts. In der 1949 gegen Baar eingelei­teten Disziplinaruntersuchung machte ihr Rechtsbeistand  aus dieser Not eine Tugend: Die Gutachterin misst, was zu messen ist: Sie stellt Tatsachen fest. Verantwortung für die Konsequenzen, die sich aus die­sen Tatsachen ergeben, trägt sie keine.

Im Jugendamt der Stadt Wien konnte man sich diesem Argument nicht verschließen: Anfang März 1950 wurde Baars vorläufige Suspendierung vom Dienst aufgehoben, nur eine Woche später wurde sie als Gemeindebedienstete pragmati­siert.

Die Brisanz von Carusos Erinnerungen an seine Tätigkeit Am Spie­gelgrund wurde in dem von ihm gegründeten Zweig der institutionalisierten Psychoanalyse in Österreich erstaunlich spät erkannt.  Erst Jahre nach seinem Tod brach eine Debatte los, als die Vermutung nicht eigentlich ausgesprochen, sondern bloß angedeutet wurde, dass seine Mitarbeit Am Spiegelgrund die Mitarbeit an der Kindereuthanasie bedeutet haben könnte.

Weil es keine Kenntnis von Fakten gab, war die Auseinandersetzung getragen von Phantasien. Jahrzehntelang herrschte Betroffenheit, zu spüren in den Angriffen gegen Caruso ebenso wie in der Heftigkeit ihrer Abwehr. Allzu selten fand das entstandene Unbehagen in der Öffentlichkeit zu einer klaren Sprache: „Mich beschleicht jedenfalls ein Entsetzen, eine deprimie­rende Leere und Hoffnungslosigkeit, ein Gefühl von Scham und Schande bei der Vorstellung, unser Vereinsgründer hätte an der Tötung der Kinder auch nur in irgendeiner Weise mitgewirkt.“

So unerträglich wie der Gedanke selbst, ist die Ungewissheit darü­ber, ob an ihm etwas dran sein könnte. Der Causa ein wenig das Unge­wisse zu nehmen, ist der Zweck unserer Arbeit; das Unbehagen zu beseitigen, vermag sie nicht.

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Gerhard Benetka & Clarissa Rudolph

Smoking Gun

Am Wiener Spiegelgrund führten die Nationalsozialisten Euthanisierungen
an hunderten Kindern und Jugendlichen durch. Welche Rolle spielten Psycholog:innen wie Viktor A. Caruso und deren Gutachten in diesem ungeheuerlichen System?

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