Der im letzten Werkblatt-Heft abgedruckte Artikel von Ernst Falzeder Anmerkungen zur gegenwärtigen Debatte über die Tätigkeit von Igor A. Caruso am Spiegelgrund (Falzeder 2009) gibt uns die Gelegenheit, auf einige Aspekte der Rezeption der von List (2008) und uns (Benetka & Rudolph, 2008) publizierten Texte einzugehen und damit den von uns vertretenen Standpunkt nochmals zu erörtern. Die Ausgangslage ist seit April 1979 öffentlich bekannt: Igor Caruso, Begründer des Wiener Arbeitskreises für Tiefenpsychologie und von 1967 bis 1979 Professor für Psychologie an der Universität Salzburg, war in der Zeit des Nationalsozialismus für einige Monate - "als Psychologe", wie er im Radio sagte (Caruso, 1988, S. 143) - Am Spiegelgrund tätig, wo Kinder und Jugendliche im Rahmen der so genannten Kindereuthanasie ermordet wurden. List und Benetka &
Rudolph haben unabhängig voneinander in ihren Texten aus dem Jahr 2008 psychologische Gutachten präsentiert, die den Krankengeschichten getöteter Kinder beiliegen und - zumeist maschineschriftlich, einige aber auch handschriftlich - von Igor Caruso unterzeichnet sind. Vor allem der Artikel von Eveline List hat in der Folge zu heftigen - ablehnenden, aber auch zustimmenden - Reaktionen geführt (vgl. v. a. Zeitschrift für psychoanalytische Theorie und Praxis, Ergänzung zu Heft 3, 2008).
Ernst Falzeder hat in seinem Beitrag das ganze Gewicht seiner mehr als dreißigjährigen Erfahrung in der historischen Forschung (Falzeder, 2009, S. 90) in die Waagschale geworfen, um den - wie er meint - "unglücklichen Start" der Debatte kritisch zu hinterfragen und damit eine "Einigung über die weitere Vorgehensweise" herzustellen (ebd., S. 91). Ohne auf eigene Forschungsergebnisse zurückgreifen zu können, muss er sich, wie er selbst bedauert, zwangsläufig auf eine "fimdamentale Kritik der Beiträge anderer" beschränken. Zeigen will er, dass es für eine "seriöse Antwort" auf jene Frage, die "uns wohl alle beschäftigt", ob, und wenn, inwieweit "Caruso tatsächlich in schuldhafter Weise [ ... ] in das sogenannte Euthanasieprogramm der Nazis verstrickt" war, "noch zu früh ist". (Ebd., S. 90) Nun ist es aber so, dass sich der von uns im Werkblatt publizierte Artikel mit eben dieser für Falzeder so wichtigen Frage gar nicht befasst - und zwar, wie an seinem eigenen Text gezeigt werden soll, aus guten Gründen.
Anders als der Text von Eveline List hat unser Beitrag weniger stark von Emotionen bestimmte Kommentare hervorgerufen. Eine Stelle allerdings ist in der Debatte auf besondere Beachtung gestoßen. Falzeder nimmt darauf wie folgt Bezug: "Gegen Ende des Artikels präsentieren Benetka und Rudolph sozusagen eine ,smoking gun': Caruso habe zumindest in einem Fall zusammen mit Edeltrud Baar Gutachten verfasst, die, allein [Herv. Falzeder] ... dafür verantwortlich [waren], dass das kleine Mädchen getötet wurde'." (Ebd. S.107)
Die so salopp klingende Wendung von der "smoking gun" in einem vorgeblich ganz auf sachliche Kritik abgestellten Text ist nur auf den ersten Blick irritierend. Bei genauer Betrachtung erhellt diese Formulierung den Standpunkt, von dem aus Falzeder seine Einwände gegen die Beiträge von List und Benetka & Rudolph entwickelt. Angeblich geht der Begriff auf eine Sherlock Holmes Geschichte von Sir. Arthur Canon Doyle zurück (The , Gloria Scott'; 1893).
Umgangssprachlichen Gebrauch fand er erst in den frühen siebziger Jahren im Zuge des Watergate- Skandals. "Where's the smoking gun?" stand damals für die Frage: Wo ist der Beweis für eine kriminelle Handlung, die Nixon begangen hat. Der Kontext, in dem diese Frage auftauchte, ist der einer damals von Nixon und seinen Beratern bzw. Anwälten vertretenen Verteidigungsstrategie, mögliche Gründe für eine Amtsenthebung auf nachweisbare Verbrechen einzuengen (Satire, 2003). In dieser Bedeutung hat der Begriff schließlich Eingang gefunden in die Wörterbücher der englischen Sprache: als entscheidender Beweis, als incontrovertible physical evidence - im Zusammenhang mit strafrechtlich (im Sprachgebrauch des amerikanischen Journalismus vor und während des Irak Krieges auch: völkerrechtlich) zu verfolgenden Handlungen.
Falzeders Rede von der "smoking gun" suggeriert, dass es uns im Text - zumindest in der von ihm inkriminierten Passage - darum gegangen wäre, den Nachweis für strafrechtlich relevante Handlungen Carusos zu erbringen. Unsere Arbeit ist aber eine wissenschaftshistorische, keine juristische: Was wir in unserem Beitrag leisten wollten, ist, am Beispiel der Tätigkeit Carusos "Am Spiegelgrund" zu zeigen, welche Rolle psychologische Gutachten im Betrieb der Tötungsanstalt gespielt haben. Warum sind Psychologen dort überhaupt tätig gewesen? Warum haben Ärzte nicht allein über das Schicksal der Kinder befunden? Unser Anliegen ist verstehen - und um besser zu verstehen, haben wir die notwendige "historische Fussarbeit" (Falzeder, 2009, S. 108) geleistet.

Unser - im übrigen nicht an einem Einzelfall, sondern an einer
ganzen Gruppe von Fällen entwickeltes - Argument (vgl. dazu ausführlich
Rudolph, 2008) sei hier nochmals zusammengefasst: Edeltrud Baar, eine Schülerin von Charlotte Bühler, hat an verschiedenen Kinderheimen der Stadt Wien psychologische Untersuchungen an "auffälligen" Kindern durchgeführt und dabei als Psychologin versucht, Voraussagen über deren Entwicklungsfähigkeit zu objektivieren. Dazu war es notwendig, die betreffenden Kinder mit ein und demselben Verfahren - den Wiener Kleinkindertests - mehrmals, zumindest aber zwei Mal zu testen. Lag das Ergebnis der zweiten Testung unter dem der ersten, konnte das betreffende Kind auf die Beobachtungsstation Am Spiegelgrund überstellt werden. Dort wurde es erneut getestet: Im Kontext der Tötungsanstalt bedeutete ein gegenüber den ersten Testungen weiter gesunkener Entwicklungsquotient eine negative Prognose über seine künftige "Bildungsfähigkeit". Nicht in jedem einzelnen Fall kam dies einem Todesurteil gleich. Aber jedes einzelne Kind, das auf diese Weise auf die Pavillons der Kinderfachabteilung gelangte, war - bei entsprechenden Testergebnissen - akut gefährdet, dem Mordbetrieb zum Opfer zu fallen.
Der in unserem Text berichtete Fall ist ein Beispiel dafür: Georgine P., geboren am 17.3.1940, wurde nach familiären Gewalttätigkeiten der Städtischen Kinderübernahmsstelle übergeben. Hier wurde sie am 22. Jänner 1941 und dann nochmals am 18. Februar 1941 von Edeltrud Baar einer psychologischen Testung nach Bühler-Hetzer unterzogen. Die Psychologin attestierte dem Kind einen "sehr großen Entwicklungsrückstand" und empfahl ausdrücklich seine Überstellung auf den Spiegelgrund. In der dort angelegten Krankengeschichte findet sich dann auch als Überstellungsgrund vermerkt: "Das Kind wurde am 4.3.1941 von der KUeST wegen großen allgemeinen Entwicklungsrückstand (Dr. Baar) in unsere Anstalt überwiesen." Aufnahmestatus: "Intern o.B. Neurologisch bis auf gesteigerte Reflexe (etwas) o.B.". In der Folge war das kleine Mädchen häufig krank. Am 26. Jänner 1942 wurde es an der Beobachtungsstation Am Spiegelgrund von Baar zum dritten Mal getestet: "Es [ das Kind] ist nun 22 Monate alt und erreicht auf allen Gebieten nur einen Entwicklungsstand von 8 Monaten. Intelligenzleistungen vermissen wir noch völlig. Der E.Q. [Entwicklungsquotient] ist von 0,55 auf 0,36 gesunken. Ein viertes psychologisches Gutachten, datiert mit 16. Juli 1942, ist von Igor Caruso unterfertigt. Es bestätigte die Ergebnisse der von Baar knapp sechs Monate zuvor durchgeführten Testung. Der EQ-Wert lag nun bei 0,30. Am 27. Februar 1943 erfolgte die Meldung an den Reichsausschuss. Der Meldebogen wurde von Ernst Illing unterschrieben. Georgine starb am 8. April 1943 an "Lungenentzündung".
Kein Wort wird in unserem Text darüber verloren, ob Caruso das von Baar entwickelte Testregime "durchschaut" hat, ob er sich der Tragweite seines Gutachtens bewusst, inwieweit er also persönlich - in einem moralischen oder gar in einem juristischen Sinn - am Tod des Kindes mit schuldig war. Trotz - oder vielleicht auch gerade wegen - seiner etwas lang geratenen Ausführungen über die "Voraussetzungen, Aufgaben und Fallstricke der Geschichtsforschung" (Falzeder, 2009, S. 90), mit denen er seine Anmerkungen einleitet, übersieht Falzeder, dass und wie er mit seiner Kritik das zuvor mühsam abgesteckte Feld der Historiographie verlässt. Indem er nämlich Historikern stillschweigend die Rolle von Richtern oder Staatsanwälten zuschreibt, die eine schuldhafte Verstrickung Carusos in das Euthanasieprogramm der Nazis nachweisen wollen, schlüpft er selbst in die Robe der Verteidigung, um die Beweisführung der phantasierten Anklage zum Einsturz zu bringen. So fragt Falzeder ( ebd., S. 106), ob Caruso die von uns und Eveline List zitierten Gutachten "genauso verfasst hat, wie sie maschinschriftlich getippt vorliegen. Zweifel daran dürfen erlaubt sein." Und zwar deshalb, weil diese Gutachten, wenn schon nicht "in einem fast einwandfreien", so doch in einem halbwegs fehlerfreien Deutsch geschrieben sind: Die "faksimilierten Ausschnitte im Werkblatt-Artikel zeigen, dass die Gutachten mit der Maschine getippt wurden (übrigens ohne Tippfehler). Wurden sie so von Caruso selbst in die Maschine getippt bzw. einer Sekretärin diktiert, die dann stillschweigend seine Fehler korrigierte?" Und dann der Schluss: "Beides [Hervorhebung durch die Autoren] ist nicht sehr wahrscheinlich." Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass die Gutachten überhaupt "von jemandem anderen bearbeitet oder redigiert und dann Caruso zur Unterschrift vorgelegt wurden?": Was "dann natürlich eine neue Frage aufwerfen würde, nämlich nicht, warum Caruso diese Gutachten so geschrieben [Hervorhebung Falzeder], sondern warum er sie unterschrieben hat." (Ebd., Anm. 9, S. 111) Ausgehend von dem Hinweis auf Carusos "Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache" (Illing, zit. n. Falzeder, S. 106) wird mit dieser Reihe von Fragen Carua so als Urheber der Gutachten zum Verschwinden gebracht.
Als Historiker werden wir entgegenhalten, dass der gestalterische Freiraum, den der Verfasser von Gutachten hat, gering ist: Es gilt, relativ feststehende Textbausteine aneinander zu reihen. Das Fachvokabular entnimmt man Handbüchern, einschlägigen Lexika. Mangelhafte Deutschkenntnisse fallen da weniger ins Gewicht als etwa bei persönlich verfassten Briefen. Das klingt zwar plausibel, handfester Beweis für die Autorenschaft Carusos ist das - wie die Verteidigung sofort einwenden wird - allerdings keiner. Aber selbst wenn es diesen Beweis gäbe, wäre er nichts wert. Denn der Anwalt weiß sich auch für diesen Fall gerüstet: "Hat Caruso", so würde er dann fragen, "diese Gutachten aus freien Stücken geschrieben oder wurde ihm, z.B. von seiner Vorgesetzten [?] direkt aufgetragen, nicht nur diese oder jene Untersuchung zu machen (etwa einen Intelligenztest), sondern auch die Ergebnisse auf eine bestimmte Art zu formulieren oder bestimmte Diagnosen zu stellen?" (Ebd., Anm. 10, A. 111) Kurz und gut: Weil wir nicht dabei gewesen sind, können wir auch nichts Sicheres darüber wissen. Das ist eine Logik des Gerichtsaals - mit der Forschungslogik der Geschichtswissenschaften hat sie wenig zu tun.
Vielleicht können wir uns für die Zukunft darauf verständigen, in der Debatte um Carusos Rolle am Spiegelgrund Fragen zu stellen, die wir mit Hilfe der uns zur Verfügung stehenden Methoden der historischen Forschung auch beantworten können. Zur Frage nach der Funktion psychologischer Gutachten lassen sich, wenn man sich die Mühe macht, den wissenschafts- und professionsgeschichtlichen Kontext zu rekonstruieren, sinnvolle, vor allem aber empirisch fundierte Hypothesen formulieren, die auch einer weiteren Überprüfung zugänglich sind.
Benetka, Gerhard&. Rudolph, Clarissa(2008). "Selbstverständlich ist vieles damals geschehen..." Igor A. Caruso Am Spiegelgrund. Werkblatt, 25, (60), S. 5-45
Caruso, Igor A., (1988).
Ein autobiografisches Interview. texte, 8, (1), S. 142- 147
Falzeder, Ernst, (2009). Anmerkungen zur gegenwärtigen Debatte über die Tätigkeit von Igor A. Caruso am "Spiegelgrund". Werkblatt, 26, (62), S. 90- 111
List, Eveline, (2008).
"Warum nicht in Kischniew?" - Zu einem autobiografi schen Tondokument Igor Carusos. Zeitschrift fiir psychoanalytische Theorie undPraxis, 23, (1/2), S. 117-141
Rudolph, Clarissa, (2008).
"Ich ersuche höflich um Anstellung als KinderpsyÂochologin in der Wiener städtischen Nervenklinik für Kinder. .. " Zur Professio nalisierung der Psychologie am Beispiel des Wiener Fürsorgewesens in der NS-Zeit. Dissertation, Universität Wien
Satire, William, (2003). On Language: The Way We Live Now. The New York Times, 26. 1. 2003
Zeitschrift für psychoanalytische Theorie und Praxis, 2008, 23, Ergänzung zu Heft 3
Igor A. Caruso und Edeltrud Baar erstellten Am Spiegelgrund psychologische Gutachten über Kinder, die im Rahmen der so genannten KindereutÂhanasie getötet wurden. Dieser Artikel geht der Rolle dieser Gutachten und der Konsequenzennach, welche sie für die betroffenen Kinder hatten.
