Am 10. September 1944 fielen die ersten Bomben auf die bis dahin von alliierten Luftangriffen verschont gebliebene Wiener Innenstadt. Auch das Universitätshauptgebäude wurde getroffen: bis zum April 1945 insgesamt vierundzwanizig Mal. In das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Gebäude Liebiggasse 5 schlug am 21. Februar 1945 eine Bombe ein. Der dritte Stock, in dem das Psychologische Institut untergebracht war, wurde nahezu vollständig zerstört. Von jenem Raum, in dem die Institutsbibliothek aufgestellt war, stürzten die Außenmauern auf die Straße. Hubert Rohracher ließ die wenigen noch verbliebenen Psychologiestudent/inn/en aus dem Schutthaufen die Bücher ausgraben. Ein großer Teil der Wilhelm Czermak zum Dekan der Philosophischen Fakultät gewählt. Bibliothek konnte so gerettet werden. An den älteren Büchern sind heute noch die Spuren der Zerstörung deutlich zu erkennen. Die umfangreiche Zeitschriftensammlung überstand die Bombardierungen unbeschadet. Rohracher hatte sie kurz zuvor in den Keller verlegen lassen.
Nur das erste Stockwerk war benützbar geblieben. Dort wurde in Zimmern des Slawischen Seminars noch ein „Notinstitut“ eingerichtet. Als der Universitätsbetrieb mit dem Näherrücken der Roten Armee völlig zum Erliegen kam, floh Rohracher mit seiner Frau nach Tirol, wo er in der Umgebung von Innsbruck das Kriegsende abwartete. Im Radio hörte er von der Bildung der zunächst nur von den Sowjets anerkannten Provisorischen Staatsregierung: Am 27. April 1945 verkündete sie die Wiederherstellung eines unabhängigen Österreich auf der Grundlage der 1929 novellierten Bundesverfassung von 1920.


Das Wiener Universitätsgebäude war bereits am 15. April auf Drängen antifaschistischer Student/inn/en von den dort einquartierten sowjetischen Soldaten geräumt worden. Am selben Tag, einem Sonntag, fand in dem von Bombentreffern verschonten Institut für Ägyptologie und Afrikanistik in der Frankgasse eine erste „Professorenkonferenz“ statt. Richard Meister, der 1938 im Zuge der politischen ,,(Selbst-)Gleichschaltung“ der Wiener Universität von seiner Lehrkanzel für Pädagogik entfernt und anstelle des entlassenen Karl Mras auf das Ordinariat für Klassische Philologie versetzt worden war, erhielt die interimsmäßige Leitung über die während der NS-Zeit in einem großen Philosophischen Institut vereinigten „Lehrgebiete der Philosophie, Psychologie und Pädagogik“ übertragen. Wenige Tage später konstituierte sich ein neuer Akademischer Senat. Ludwig Adamovich – ein Jurist, der in der Folge in verfassungsrechtlichen Fragen auch als Berater der Provisorischen Staatsregierung unter Karl Renner fungierte - wurde zum Rektor, Richard Meister zum Prorektor und der Professor für Ägyptologie und Afrikanistik Wilhelm Czermak zum Dekan der Philosophischen Fakultät gewählt.
Anfang Juli 1945 legte er dem Senat ein umfassendes Memorandum vor. In „baulicher, administrativer und personaler Hinsicht“ habe er, so hieß es darin, ein „Trümmerfeld“ vorgefunden. Bloß zwei Räume des Philosophischen Instituts und ein Raum des Pädagogischen Seminars seien im Gebäude Liebiggasse 5 benutzbar geblieben. Für das Psychologische Institut und Teile des Pädagogischen Seminars hätte man einstweilen in eigens abgetrennten Räumen des Slawischen Seminars eine Notunterkunft gefunden. In „administrativer Hinsicht“ wollte Meister die 1943 erfolgte Eingliederung des Pädagogischen Seminars und des Psychologischen Instituts in das Philosophische Institut wieder rückgängig machen. Die Beibehaltung des Zusammenschlusses hätte den künftigen Inhaber des Pädagogik-Lehrstuhls – also ihn selbst – in eine, wie er meinte, ,,völlig unzweckmäßige Abhängigkeit“ von dem Vorstand des gesamten Institutskörpers gebracht. Bezüglich der personellen Situation mußte Meister vor allem über „Vakanzen“ berichten. Gunther Ipsen und Arnold Gehlen, die beiden zur Wehrmacht eingezogenen Ko-Direktoren des großen Philosophischen Instituts, waren nicht zurückgekehrt. Der außerordentliche Professor für Pädagogik Ottomar Wichmann war enthoben. Auf das Psychologische Institut Bezug nehmend, berichtete Meister das Folgende:
Seinem Lagebericht schloß Meister gleich auch eine politische Beurteilung des während der NS-Zeit im Bereich der Philosophie, Psychologie und Pädagogik tätig gewesenen Lehrpersonals an. In der Psychologie waren die Assistenten Norbert Thumb und Sylvia Klimpfinger als ehemalige Parteimitglieder nach dem „Verbotsgesetz“ registrierungspflichtig. Beide hielt Meister aber für politisch zuverlässig und – vorläufig zumindest – für im Universitätsdienst weiter verwendbar. Vor allem die Belassung Klimpfingers lag ihm am Herzen. Obwohl Meister in seinem Memorandum ausdrücklich darauf hinwies, daß eine endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Assistentenstellen erst nach der Rückkehr Hubert Rohrachers möglich wäre, traf er in diesem Fall eine eigenmächtige Verfügung: Im Zuge der von ihm eingeleiteten Maßnahmen zur Liquidierung der Eingliederung des Pädagogischen Seminars und des Psychologischen Instituts in das Philosophische Institut teilte er die mittlerweile ihrer Lehrbefugnis enthobene Sylvia Klimpfinger kurzerhand als Assistentin dem wieder von ihm geleiteten Pädagogischen Seminar zu. Am Psychologischen Institut sollte nun der ihm als Schüler Rohrachers geltende Walter Toman den Platz von Klimpfinger einnehmen.
Vermutlich war es auch Meister gewesen, der das Staatsamt für Volksaufklärung, Unterricht und Erziehung und Kultusangelegenheiten dazu brachte, Toman auf die Suche nach dem in Tirol verschollenen Hubert Rohracher zu schicken. Toman erinnerte sich:
Rohracher traf Ende September in Wien ein. Richard Meister hatte inzwischen seine Beförderung zum ordentlichen Professor in die Wege zu leiten versucht: Rohracher erfülle - so hieß es in Meisters Antrag - ,,die der Psychologie als Forschung und Lehre an unserer Fakultät gestellten Anforderungen in dem vollen Ausmaß, wie es von einem Ordinarius verlangt wird“. Bei der politischen Beurteilung des Kandidaten konnte er sich kurz fassen. Rohrachers „österreichische Gesinnung“ stehe „über jeden Zweifel“; er stamme „aus einer altösterreichischen Familie“ und habe „seine Gesinnung allzeit in Rede und Verhalten offen und nachdrücklich bekannt und an den Tag gelegt“.
Bemerkenswert an Meisters Initiative ist der Umstand, dass er für Rohracher einen ausschließlich der Psychologie gewidmeten Lehrstuhl beantragte. Er begründete dies mit dem Hinweis auf die „selbständige Entwicklung“, die das Fach während der letzten 150.Jahre als Zweig der Philosophie genommen habe. Zudem würden die „immer beträchtliche Zahl von Dissertationen“ und die „Wahl der Psychologie als Thema für das Philosophicum durch zahlreiche Studenten( ...) gleich- falls die akademische Vertretung dieses Faches durch einen Ordinarius“ erforderlich machen. Schließlich sei seit der Neuordnung der philosophischen Lehrkanzeln an der Universität Wien in den Jahren 1895/96 stets eines der drei Philosophie-Ordinariate einem an der Psychologie orientierten Hochschullehrer vorbehalten geblieben.

Meisters Antrag wurde im Professorenkollegium der Philosophischen Fakultät am 7. September 1945 einstimmig angenommen. Die Ernennung Rohrachers verzögerte sich aber, weil Rohracher Kontakt mit Karl Bühler aufgenommen hatte, um ihm die Rückkehr auf seine Wiener Professur anzubieten. Erst nach Bühlers Absage kam die Angelegenheit zu einem Abschluß: Am 28. Juni 1947 wurde Rohracher mit Entschließung des Bundespräsidenten Karl Renner zum ordentlichen Professor an der Universität Wien ernannt. Die Definition seiner Lehrkanzel lautete allerdings nicht auf „Psychologie“, sondern - wie bislang im deutschen Sprachraum üblich - auf „Philosophie mit besonderer Berücksichtigung der Psychologie“.
Die „Moskauer Deklaration“, mit der die Alliierten 1943 den Status Österreichs als erstes „Opfer“ des Nationalsozialismus festschrieben, bildete nach 1945 die Grundlage für die Herausbildung eines neuen nationalen Selbstbewußtseins. ,,Staatspolitische Erwägungen“ erleichterten in den Anfangstagen der Zweiten Republik die propagandistische Überzeichnung des „österreichischen Widerstands“ und eine möglichst zurückhaltende Erörterung des „österreichischen Beitrags“ an der Etablierung und Ausbreitung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Von der „Stunde Null“ war die Rede; an das Vergangene wollte man nicht erinnert werden. Vor diesem Hintergrund geriet die anfangs von vielen Seiten durchaus ernsthaft proklamierte „Säuberung“ der Gesellschaft von allen Resten nationalsozialistischen Ungeists im Selbstverständnis der Akteure alsbald schon zu einer von den Alliierten dem wirtschaftlich ruinierten Land aufgezwungenen Pflichtübung.
Der Mantel des Schweigens, der sich über eine – wie man sagte – ,,dunkle Vergangenheit“ legte, war weit genug, um gleich auch den vor 1938 das Land regierenden Faschismus zu bedecken: ,,Der zweite Faschismus übertünchte den ersten, womit die Zeitgeschichte mit begradigter Periodisierung konstruiert und sieben Jahre Krieg mit nationalsozialistischer Gewaltherrschaft als Werk fremder, böser Dämonen septisch ausgesondert wurden.“ In vielen gesellschaftlichen Bereichen bedeutete der viel zitierte „Neuanfang" dann auch nichts anderes als die Restauration klerikalkonservativer Eliten. Vor allem das kulturelle Leben war davon betroffen. Weil infolge der mehr als ein Jahrzehnt währenden Diktatur andere nicht mehr da waren, machten sich eben jene Kräfte breit, die vor 1938 zum Teil tatkräftig mitgeholfen hatten, die parlamentarische Demokratie zu beseitigen. Der Umstand, daß auch sie Opfer des Nationalsozialismus waren, verlieh ihnen Legitimation und politische Autorität. Von den übrigen Opfern wollte in diesem neuen, ohne Zweifel seinen Strukturen nach jetzt wieder demokratischen Staate niemand mehr etwas wissen. Sie hätten erinnern können an Zeiten, die man aus dem Gedächtnis zu tilgen sich abmühte.
Ausnahmen gab es freilich: Viktor Matejka etwa, der als Wiener Kulturstadt- rat Initiativen zu setzen suchte, um vertriebene Wissenschaftler/innen und Künstler/innen ins „neue" Österreich zurückzuholen. An den Hochschulen geschah nichts dergleichen.
Die akademischen Behörden waren mit der „Schadensbegrenzung“ der gesetzlich verordneten Entnazifizierungsmaßnahmen beschäftigt. An die Möglichkeit der Rückkehr der vielen Kollegen von früher wollten Rektoren und Dekane von sich aus offenbar keine Gedanken „verschwenden“.
Im März 1946 teilte das Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, dem Unterrichtsministerium mit, daß die österreichische Bundesregierung daran denke, ihre Auslandsvertretungen anzuweisen, ,,österreichischen Emigranten bei ihrem Bestreben, in die Heimat zurückzukehren, tatkräftige Hilfe zu teil werden zu lassen!“:
Dabei sollen in erster Linie natürlich jene Personen zurückkehren, die vermöge ihres Alters und ihrer Fachkenntnisse in der Lage sind, tatkräftig an dem geistigen wie materiellen Wiederaufbau Österreichs mitzuarbeiten.
Das Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, ersucht daher, ihm eine Liste derjenigen Personen und Gelehrten zu übermitteln, die derzeit noch in der Emigration leben, deren Rückkehr nach Österreich aber vom Standpunkt der praktischen Mitarbeit erwünscht wäre.
Das Ministerium holte dazu die Meinung des Rektors der Wiener Universität ein. Ludwig Adamovich fielen immerhin elf Namen ein - übrigens auch der von Karl Bühler. Ansonsten nutzte der Rektor die Gelegenheit, selbstbewußt die wieder- gewonnene Autonomie der Hochschulen zu demonstrieren: Die Rückkehr vieler zur Zeit in den USA oder in Großbritannien lebender Privatdozenten an ihre frühere Wirkungsstätte würde von der Universität „selbstverständlich“ begrüßt werden: „Der Antrag darauf müßte aber von ihnen selbst ausgehen. Lehrkanzeln könnten ihnen selbstverständlich nur im Falle des Freiwerdens von Lehrkanzeln in Aussicht gestellt werden.“
Im Sommer 1946 übersandte die diplomatische Vertretung Österreichs in Washington, D. C., dem Bundeskanzleramt ein mit „Memorandum on the Reconstruction of Austrian Universities“ betiteltes Konzept zum Wiederaufbau des österreichischen Hochschulwesens der Austrian University League of America. Von dieser knapp ein Jahr zuvor gegründeten Vereinigung emigrierter österreichischer und einiger aus biographischen oder wissenschaftlichen Gründen an Österreich besonders interessierter amerikanischer Wissenschaftler waren auch Listen mit den Namen von politisch untadeligen nicht-emigrierten und – vor allem – rückkehrwilligen emigrierten österreichischen Wissenschaftlern zusammengestellt worden. In der umfangreichsten dieser Zusammenstellungen finden sich mehr als 400 Personen für den Bereich der .Medizinischen und der Philosophischen Fakultät verzeichnet.
Für jede angeführte Person hatte man Geburtsdatum, letzte Position in Österreich vor der Emigration, Arbeitsschwerpunkte und derzeitiges Aufenthaltsland zu ermitteln versucht. Unter der Überschrift „Psychology“ waren zehn Namen aufgelistet: Karl Bühler, dann die ehemaligen Bühler-Mitarbeiter/innen Liselotte Frankl, Hans Herma, Gustav Ichheiser und Käthe Wolf, die früheren Mitarbeiter/innen der Österreichischen Wirtschaftspsychologischen Forschungsstelle Julius Klanfer und Gertrud Wagner, die Psychoanalytiker Ernst Kris und Friedrich Weiss sowie die Individualpsychologin Lydia Sicher.
Das Universitätsministerium reagierte auf diese Listen, „ die es möglich gemacht hätten, im Schnitt für jede 1946 noch nicht besetzte Universitätsstelle unter vier Kandidat/inn/en auszuwählen, mit totaler Ignoranz. Mit keinem der auf den Listen Angeführten, mit dem das BMU nicht bereits in Kontakt stand, wurde der Kontakt gesucht.“
Insgesamt war die Verhinderungs-Politik der österreichischen Behörden ‚erfolgreich’: Man rechnet heute, daß nur jede/r Fünfte aus Österreich emigrierte Wissenschaftler /in wieder in seine oder ihre Heimat zurückgekehrt ist. In Deutschland dagegen fast jede/r Dritte. Statt durch Rückholung von Emigrant/inn/en wurden personelle Engpässe an den Hochschulen durch die Wiedereinstellung ehemaliger Nationalsozialisten behoben: An der Philosophischen Fakultät der Universität Wien schienen im Personalstandsverzeichnis von 1945/46 nur mehr 32 Prozent der im Studienjahr 1944/45 dem Lehrkörper angehörigen ordentlichen Professoren auf. 1949/50 waren es bereits wieder 60 Prozent, 1956/57 schließlich 66 Prozent.
Für die Säuberung der Hochschulen von Nationalsozialisten gab es im befreiten Österreich keine speziellen Gesetze, denn auch für Hochschullehrer:innen galt das allgemein gültige Verbotsgesetz.
Es braucht nicht weiter zu verwundern, dass Hubert Rohracher in die Maßnahmen zur Entnazifizierung an der Universität Wien eingebunden wurde: Er galt als politisch völlig unbelastet.
